In Jugendheim untergebracht
Das Gericht befand: Die schädlichen Veranlagungen und erzieherischen Mängel machten den weiteren Aufenthalt in einer Jugendhilfeeinrichtung unumgänglich. Erhebliche Probleme mit Autoritäten, eine hohe Gewaltbereitschaft und Aggressivität machten dies erforderlich. Ein Unrechtsbewusstsein sei kaum vorhanden, stellte auch das Jugendgefängnis fest. Die vom Gericht verhängte Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt und verlängert.
Dann kam es zu einem weiteren Prozess 2017. Gemeinsam mit anderen Kumpels klauten er einem Betrunkenen i-phone und Brieftasche. Mit Mastercard und Bargeld fuhren sie nach Nürnberg, mieteten sich in ein Hotel ein und gingen auf Shoppingtour. Hierfür bekam er ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe. Und dann kam es im selben Jahr zu der Prügelei in Bindlach.
Urteil am Montag
Staatsanwalt Klug hält ihn daher für „skrupellos und unbelehrbar“ und zweifelte nicht an den in der Anklage erhobenen Vorwürfen. In Anbetracht seiner Vorgeschichte forderte er für den 18-Jährigen eine vierjährige Jugendstrafe. Pflichtverteidiger Volker Beermann erschienen etliche der Zeugen unglaubwürdig. Sie hätten ihren eigenen Anteil an dem eskalierenden Streit teils stark heruntergespielt. Deshalb sprach er sich für einen Freispruch aus. Das Urteil wird am kommenden Montag verkündet.