Dies streitet der Minderjährige gestern ab. Erst sei das Mädchen reingegangen, dann die Jungs. Ihm sei das Ganze unangenehm gewesen, er habe gemerkt, dass was geklaut wird und sei rausgegangen. „Es hat mich niemand aufgefordert, Schmiere zu stehen“, so der 17-Jährige. Er habe dann aber etwas von der Beute mit rausgetragen, selber aber nichts von der Beute bekommen.
Anschiss von den Eltern
„Die Mama war sauer und hat mit der Besitzerin geredet, wollte das klären“, so der 18-Jährige auf die Frage der Staatsanwältin, wie hinterher die Reaktion daheim auf den Vorfall war. Aber die Anzeige sei da gewesen und die Besitzerin wollte sie auch nicht zurücknehmen. Es habe einen Anschiss von den Eltern gegeben, berichten auch die beiden Minderjährigen, es habe Verbot gegeben, den Volljährigen zu besuchen. Man stand verstärkt unter Beobachtung der Eltern.
Es sei der erste Fall dieser Art gewesen, so der Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe, der mit allen drei Angeklagten gesprochen hat. Der 18-Jährige habe nach dem Abbruch der Wirtschaftsschule den Hauptschulabschluss gemacht und beginne nun eine Schreinerlehre. Mit dem Mädchen sei er eng befreundet gewesen, mittlerweile sei das aber vorbei. Er habe die Beziehung nicht gefährden wollen und zeige noch nicht die nötige Reife für den Vorfall.
Arbeitsstunden reichen
Der andere Junge, der jetzt ebenfalls eine Schreinerlehre beginne, lebe bei der Mutter, die Eltern sind getrennt und kenne das Mädchen über die Montessorischule, an der beide waren. Das Mädchen war dort Schülersprecherin und beginne nun an einer Berufsfachschule eine Ausbildung in Sozialpflege. Der Jugendgerichtshelfer geht davon aus, dass das Mädchen reif genug sei, den gemachten Fehler einzusehen. Er vermute, dass die 15-Jährige vorgeprescht sei und die Jungs nicht dabei nur zusehen wollten. „Inzwischen ist die Freundschaft zwischen allen auseinandergegangen und vieles hat sich beruhigt“, so der Jugendamtsmitarbeiter. Maßnahmen der Jugendhilfe sehe er nicht als angebracht an, Arbeitsstunden würden reichen.
Das sahen auch Richter und Staatsanwältin so. Alois Meixner stellte das Verfahren ein, wenn beim Verein Fähre gemeinnützige Arbeitsstunden geleistet werden. 30 muss der 18-Jährige absolvieren oder alternativ zehn Euro pro Stunde bezahlen. Die anderen beiden müssen jeweils 15 Stunden ableisten. Sollten die Jugendlichen diesen Auflagen aber nicht nachkommen, würde das Verfahren wieder aufgenommen und eine Verurteilung erfolgen, ermahnte der Richter sie.