Frischmann versteht die Bad Bernecker nicht
Was es gibt, ist der Kaufvertrag. Unterschrieben von der insolventen Luxemburger Firma (der das Siemenskurheim gehört) und einer Luxemburger Aktiengesellschaft. Er enthält die Klausel, dass der Käufer bis zum 15. November zurücktreten könne. Was er, sagt Frischmann, der für den Verkäufer agiert, auch tun werde, sollte die Stadt nicht auf die noch ausstehende Summe verzichten. Die Bad Bernecker Stadträte würden einen Investor "regelrecht verjagen", statt ihn zu unterstützen. Er versteht nicht, dass sich die Stadt so sträube, schließlich würde hier jemand investieren, würde Arbeitsplätze schaffen. In einer Stadt, die "toter als tot" sei. Frischmann versteht auch nicht, dass die Stadträte erst konkrete Planungen sehen wollen. Man könne doch von einem Investor nicht verlangen, sagt Frischmann, dass er in Pläne investiert, ohne dass ihm das Objekt überhaupt gehöre. Doch auch ohne Pläne wären dem Investor bereits Kosten erstanden. Darauf gründet Frischmann seine Behauptung, dass die Stadt schadensersatzpflichtig werden könnte, sollte der Verkauf jetzt noch platzen.