Interview mit dem Mamdoh-Staatsanwalt

Oberstaatsanwalt Andreas Franck aus München ist in der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus tätig. Foto: red Foto: red

Der 19-jährige Syrer Mamdoh A. ist vom Landgericht Bayreuth zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof entscheidet am Ende, ob Rechtsfehler im Verfahren gemacht worden sind – das kann aber noch dauern. Im Interview spricht Oberstaatsanwalt Andreas Franck über die Besonderheiten des Prozesses in Bayreuth und den Kampf gegen den Terrorismus.

 
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Herr Franck, inwieweit war dieser Prozess ein besonderer für Sie?

Andreas Franck: Die große Problematik lag in dem Nachweis der Straftat der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Dieser Tatbestand wurde bislang kaum von deutschen Gerichten angewandt. Im konkreten Fall musste dem Angeklagten nachgewiesen werden, dass er sich eine Bombenbauanleitung besorgt hat. Zusätzlich musste der Nachweis  geführt  werden, dass er mit Hilfe der Bauanleitung einen Anschlag begehen wollte. Eine Schwierigkeit lag darin, dass insbesondere die Zeugen, die den Angeklagten betreuten, deutlich gemacht haben: „So etwas würden wir Mamdoh nie zutrauen!“

Mamdoh A.s Verteidiger Jochen Ringler hatte Sie in seinem Plädoyer als emotional vom Prozess berührt beschrieben. Trifft das zu?

Franck: Nein, ich war nicht emotional berührt. Ich habe erkannt, dass die Verurteilung nur auf Indizienlage stattfinden kann. Die Beweisaufnahme in Indizienfällen ist immer schwierig.

Mamdoh A. wurde zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten verurteilt. Wie läuft die Vollstreckung dieser Strafe ab?

Franck: Speziell im bayerischen Jugendvollzug nimmt sich die Justiz sehr intensiv der Problematik der radikalisierten Täter an. In die Jugendvollstreckung kommt der Angeklagte, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Aber auch in der Untersuchungshaft gilt das besondere Augenmerk gerade den radikalisierten Straftätern. Das heißt, dass die intensive Betreuung bis zur Verurteilung auch danach weitergeführt wird. Aktuell sitzt Mamdoh A. in Untersuchungshaft.

Wie stellt der Staat sicher, dass von solchen Personen keine Gefahr mehr ausgeht, wenn sie wieder auf freiem Fuß sind?

Franck: Ich begrüße die Jugendstrafe ohne Bewährung gerade deswegen, weil wir im Rahmen des Jugendvollzugs die Möglichkeit haben, durch psychologische Einbettung, durch Gespräche und durch das Verhalten des Angeklagten im Gefängnis Anhaltspunkte zu finden, ob er sich glaubhaft von radikalen Tendenzen distanziert oder diese beibehält, wie er es bis zum Urteilsspruch getan hat. Wir können im Jugendvollzug herausfinden, wie gefährlich der Angeklagte noch ist.

Aktuell gilt ein Abschiebestopp nach Syrien. Das heißt, Mamdoh A. wird nach seiner Entlassung in Deutschland bleiben.

Franck: Voraussichtlich ja. Er wird allerdings engmaschig betreut werden. Es wird nicht so sein, dass er mit seinem Köfferchen vor die Tore der JVA tritt und auf sich alleine gestellt ist.

Die Fragen stellte Luisa Degenhardt

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