Integrationsgesetz beschlossen

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Foto: dpa Foto: red

Mit gezielten Angeboten zur Eingliederung von Flüchtlingen und mehr Strenge gegenüber „Integrationsverweigerern“ reagiert die Bundesregierung auf die rasant gestiegenen Asylzahlen in Deutschland. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch bei seiner Klausur auf Schloss Meseberg nach langem Ringen ein neues Integrationsgesetz auf den Weg.

 
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Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nannte dies einen „Meilenstein“, Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sprach von einem „echten Paradigmenwechsel in Deutschland“. Kritiker halten wesentliche Teile des Gesetzes dagegen für integrationsfeindlich.

In dem Gesetzespaket ist zum einen eine verbesserte Förderung für Flüchtlinge vorgesehen, vor allem beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Enthalten sind aber auch zahlreiche Verschärfungen, etwa Leistungskürzungen bei einer Verweigerung von Integrationsangeboten.

Integrationskurse sollen aufgestockt werden, gleichzeitig sollen auch mehr Menschen zur Teilnahme verpflichtet werden. Für Flüchtlinge sollen 100.000 „Arbeitsgelegenheiten“ entstehen - also gemeinnützige Tätigkeiten, angelehnt an Ein-Euro-Jobs.

Schutzsuchende, die eine Ausbildung anfangen, sollen während der gesamten Lehre und - sofern sie einen Job finden - auch mindestens zwei Jahre danach im Land bleiben dürfen. Und eine große Hürde für Flüchtlinge bei der Jobsuche - die „Vorrangprüfung“, die Bewerber mit deutschem oder EU-Pass bevorzugt - soll drei Jahre lang in vielen Regionen wegfallen.

Besonders umstritten ist die sogenannte Wohnsitzzuweisung: Geplant ist, dass der Staat anerkannten Flüchtlingen künftig unter bestimmten Bedingungen für einen Zeitraum von drei Jahren den Wohnort vorschreiben kann. Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis sollen Flüchtlinge in Zukunft auch nur noch dann bekommen, wenn sie ausreichende „Integrationsleistungen“ vorweisen können.

dpa

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