Illegale Downloads: Müssen Eltern zahlen?

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Müssen Eltern dafür geradestehen, wenn ihre Kinder illegal Musik aus dem Internet herunterladen?

 
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Vor dem Oberlandesgericht München geht es am Donnerstag um die Frage, ob das Label Universal Music, das das Verwertungsrecht für Rihanna hat, von einem Ehepaar einen «angemessenen Wertersatz» von mindestens 2500 Euro sowie knapp 1400 Euro Kostenersatz fordern darf, weil von deren Internetanschluss ein Album des R&B-Stars heruntergeladen worden war. Die Eheleute machen geltend, ihre drei Kinder hätten Zugriff auf den Internetanschluss gehabt und auch das Passwort gekannt. Ihnen sei zuvor klargemacht worden, dass sie keine Tauschbörsen benutzen dürften. Das Münchner Landgericht hatte der Klage in erster Instanz weitgehend stattgegeben: Die Eltern seien Inhaber des Anschlusses und deshalb als Verantwortliche anzusehen.

dpa

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