Und dann wird der Kronzeuge plötzlich unglaubwürdig
Äußerst ungewöhnlich ist der Fall des dritten Angeklagten. Den 38-Jährigen hatte der Kronzeuge ebenfalls schwer belastet - das Gericht wollte aber eine Verurteilung wegen Schmuggel und Handels gegen den 38-Jährigen nicht auf die Kronzeugenaussage stützen. "Nicht belastbar", sagte Richter Eckstein. Der 38-Jährige wurde "nur" wegen Besitzes von 90 Gramm Crystal bestraft und bekam zwei Jahre und zehn Monate Haft.
Höchste Forderung der Staatsanwältin: Neun Jahre
Die Staatsanwältin hatte für den 26-Jährigen siebeneinhalb Jahre gefordert, sein Verteidiger Franz Xaver Wittl dagegen fünf Jahre und fünf Monate. Gegen den 32-Jährigen hatte die Anklägerin neun Jahre gefordert, sein Verteidiger Hilmar Lampert fünf Jahre und neun Monate. Und für den 38-Jährigen beantragte Katharina Roggenbrod vier Jahre, sein Verteidiger Alexander Schmidtgall forderte zwei Jahre und acht Monate.
Die Zahlen stehen nur auf dem Papier
Doch diese Zahlen stehen nur auf dem Papier: Alle drei Angeklagten werden wegen ihrer Drogensucht einen Großteil des Freiheitsentzugs in der Zwangstherapie verbringen. Und Zwangstherapie heißt: Entlassung nach der Hälfte der Zeit.