Aber die Staatsanwaltschaft scheint Ihre Sicht nun zu bestätigen?
Mollath: Ich meine, wenn man sich die Tatsachen genau anschaut, unbenommen der neuen Hinweise, hätte schon in der Vergangenheit Skepsis walten müssen; man hätte die Tatsachen werten können und müssen. So hätte man meiner Ansicht nach nicht verfahren können und dürfen. Die Staatsanwaltschaft hegt Zweifel an der Glaubwürdigkeit meiner früheren Frau. Diese Zweifel hätten schon damals die jeweiligen Richter hegen müssen und können. Doch was ich vorgebracht habe, ist erst einmal grundsätzlich nicht geglaubt worden. Prinzipiell wurde dieser Frau geglaubt, obwohl ich von vornherein dargelegt habe, welches Motiv da wahrscheinlich im Hintergrund steht. In die Richtung ist regelrecht aktiv abgewehrt worden. Alle Hinweise, Indizien, Beweise und Zeugenangebote sind nicht genutzt worden. So auch in der Verhandlung am 8. August 2006, in der dieses unsägliche Urteil (der Zwangsunterbringung) gesprochen wurde. Was glauben Sie, was ich über die Jahre miterlebt habe. Und keiner schaut hinter die Kulissen, unglaublich. Das ist das wirklich Erschütternde in der Geschichte. In der Verhandlung habe ich auch versucht, meine aussagende frühere Frau vereidigen zu lassen. Das wurde barsch abgelehnt. Denn eine Aussage wird, wenn sie unter Eid aufrechterhalten wird, in ihrer Glaubwürdigkeit aufgewertet. Ich gehe davon aus: Es sollte aktiv diese Zeugin geschützt werden.