Heime geben eigenen Friedhof auf

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Auch das ist Inklusion: Die Himmelkroner Heime werden ab 2016 verstorbene Bewohner auf dem kirchlichen Friedhof beerdigen lassen. Wenn keine vermögenden Verwandten vorhanden sind, übernimmt die Gemeinde die Ausgaben für die Einäscherung. Oft kommt das voraussichtlich nicht vor.

 
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Die Diakonie Neuendettelsau, der Träger der Himmelkroner Heime, plant ab 1. Januar ehemalige Heimbewohner auf dem kommunalen Friedhof beisetzen zu lassen. Der Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde und die Heimleitung haben den Beschluss einvernehmlich gefasst. So schrieb Pfarrer Michael Krug an die Gemeinde: "Der kommunale Friedhof ist schlicht offen für alle und im Zeichen der Inklusion sollten sich Beisetzungen von Heimbewohnern von selbst verstehen."

Im Zeichen der Inklusion

Bürgermeister Gerhard Schneider ist einverstanden mit dem Vorschlag des Geistlichen. Wenn es keine Familienmitglieder mehr gebe, springe die Gemeinde ein und werde die Urnenbeisetzung bezahlen, erklärte Schneider. Die Kosten hielt der Himmelkroner Bürgermeister für überschaubar: Die Heime meldeten zuletzt 18 Todesfälle. Ein Drittel der behinderten Menschen wird in ihrem Heimatort beerdigt. "Teils fallen wenig Kosten, teils können es 1000 Euro werden." Die Kommune sei gesetzlich verpflichtet, die Ausgaben zu übernehmen, sagte Schneider. Zuständig sei stets die Gemeinde, bei der die Menschen mit Behinderung gemeldet seien. Bei den Wohngruppen wären das zum Beispiel Neuenmarkt oder Bad Berneck.

Heilanstalt früher hinter Zäunen

Thomas Schaller, Pressesprecher der Diakonie Neuendettelsau, teilt auf Nachfrage mit: "Dass die Himmelkroner Einrichtungen für Menschen mit Behinderung einen eigenen Friedhof haben, ist auf die Anstaltstradition der früheren Himmelkroner Heime zurückzuführen. Seinerzeit  war die Anstalt weitgehend abgeschlossen und eingezäunt." Seit wann der Friedhof genau bestehe, sei nicht ganz klar. Die ältesten, erhaltenen Unterlagen deuteten auf die Jahre 1909/1910 hin. Der Friedhof habe grob geschätzt die Dimension von etwa 2000 Quadratmetern.

Im Leben wie im Tod annähern

Ursprünglich sei es eigentlich um eine Verschönerung gegangen, schildert Schaller. Diese hatte sich vor allem die Bewohnervertretung gewünscht. "Dann kam die Frage auf, ob in Zeiten der Inklusion noch ein eigener Friedhof für Menschen mit Behinderung nötig ist. Wenn sich die Menschen im Leben annähern, warum sollte man sie im Tod trennen? Zumal der nicht voll ausgelastete gemeindliche Friedhof nur etwa 200 Meter weit entfernt liegt."

Grabstätte von Pfarrer Langheinrich

Dadurch sei es zu der ab 1. Januar geltenden Lösung gekommen. Trotzdem bleibe der Heimfriedhof erhalten, sagen die Kirchen- und Diakonievertreter. Übrig bleiben auf lange Sicht nur die historischen Gräber, wie das von Pfarrer Friedrich Langheinrich. Der Gründer der Heime, später Dekan von Pegnitz und Kirchenrat in Ansbach, ist auf dem Heimfriedhof neben seiner Ehefrau beerdigt. Auf dem Heimfriedhof selbst werde die Zahl der Gräber nach Ablauf der jeweiligen Ruhefrist immer weiter abnehmen, so die Kirchengemeinde. Auf ausdrücklichen Wunsch sei es möglich, sich dennoch auf dem Heimfriedhof – zum Beispiel wegen der Nähe zu bereits verstorbenen Freunden - beisetzen zu lassen.

Auszug steht an

Die Diakonie betreut derzeit rund 460 Menschen in den Heimen und in Wohngruppen. Seit über 120 Jahren ist sie am Standort Himmelkron für Menschen mit geistiger, schwerer und mehrfacher Behinderung verantwortlich. Doch im Zuge ihrer "Dezentralisierungs-Strategie" will sie in den nächsten Jahren aus dem Schloss ausziehen. Wie Sprecher Schaller versichert, gebe es beim zum Verkauf stehenden Schloss, der  einstigen Sommerresidenz der Bayreuther Markgrafen, keine neuen Entwicklungen. Auch bestehe zwischen dem geplanten Verkauf der Immobilie und dem Auszug aus dem Heimfriedhof kein Zusammenhang, sagt Schaller. Am Standort Himmelkron befindet sich auch eine Fachschule für Heilerziehungspflege.

Die Gemeinde kann sich bei Verstorbenen ohne Familie oder Angehörigen ohne Vermögen einer Kostenübernahme der Beerdigungen nicht entziehen: Sie gilt für alle Menschen, unabhängig von einer Behinderung.

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