Einzelfall kann entscheidend sein
Tettmann verwies auf mehrere einschlägige Urteile, unter anderem sein eigenes vom 11. März 2015: Damals wies er die Schadensersatzklage des Hegnabrunners Heinz Wanderer zurück. Dabei ging es allerdings um einen Hochwasserschaden aus dem Jahr 2007. In der Berufungsverhandlung in Bamberg schloss das Oberlandesgericht einen Vergleich. Dieser verpflichtet die Gemeinde zu einer Zahlung von 15.000 Euro an Wanderer.
Bei Gemeinde auf taube Ohren gestoßen
Nicht nur bei ihm haben sich Berge von Akten angesammelt. Auch bei den anderen betroffenen Familien, deren Keller unter Wasser standen. Drei Geschädigte waren als Zeugen geladen, darunter Dieter Sachs, der die Interessen der Anlieger als Sprecher vertritt. "Bis heute hat sich nichts getan", sagte Sachs. "Außer, dass die Gemeinde jetzt das Oberflächenwasser anders ableiten will und begonnen hat, ein Regenrückhaltebecken zu bauen." Beim Kellereingang der Kastners habe sich das Wasser über zwei Meter hoch gestaut. Ursache sei ein "geplatzter Kanal" in der Königsbergerstraße. "Seitdem sind wir dran, die Gemeinde zu überzeugen, dass es sich hier um einen Schwachpunkt handelt." Je weiter die Leute von der Hauptstraße weg wohnten, desto weniger wurde das Wasser, schilderte Sachs seine Erinnerungen an das Hochwasser. Er und die beiden anderen Zeugen hatten Glück im Unglück: Ihre Versicherungen kamen für den Schaden auf.
Wasserfontäne spritze aus geborstenem Kanal
Auch Heiko Günther hatte 1,85 Meter Wasser in seiner Kellerwohnung und Folgekosten in Höhe von 180.000 Euro. Einen halben Meter von seinem Haus entfernt konnte er beobachte, wie sich der Kanaldeckel hob und eine Wasserfontäne herausspritzte. Bis heute sei das Loch offen. "Die Gemeinde hat nur den Deckel wieder drauf." Wenn Äste und Dreck den Durchlass verstopften, reinige er den Schacht selbst. Rudolf Aknai sah das geborstene Kanalstück ebenfalls. Er erlitt 70.000 Euro Schaden, das Wasser zerstörte alte Möbel und Erinnerungsstücke, berichtete Aknai. Viermal habe er bereits zuvor Wasserschäden gehabt, noch nie seien sie so hoch gewesen wie nach dem 2. August 2014. In seinem Haus ließ er danach Rückstauklappen einbauen. Diese hatten auch die Kastners, geholfen haben sie jedoch nicht. Der Bürgermeister soll seiner Ansicht nach "pflichtbewusst handeln, und nicht die Leute im Regen stehen lassen."
Unterschiedliche Rohrdurchmesser verursachen Engstelle
Der Ingenieur Erich Hahn vom Büro IBP entwickelte für die Gemeinde inzwischen ein Hochwasserschutzkonzept. Die geschätzten Kosten liegen bei zwölf Millionen Euro. Er sagte im Prozess, der Kanal sei rein rechnerisch ausreichend groß, um das Wasser aus dem Siedlungsgebiet abzuleiten. Das Rohr verenge sich von 60 auf 20 Zentimeter und erreiche dann wieder 40 Zentimeter Durchmesser. Den Höhenunterschied habe eine Kamerabefahrung bewiesen. "Das ist natürlich nicht sinnvoll." Oberflächenwasser aus landwirtschaftlichen Flächen könne der Kanal hingegen nicht mehr aufnehmen. Trotzdem halte er die möglichen Drainagen, die unerlaubt gelegt worden seien, für "nicht ausschlaggebend".