Das Landratsamt: Architekt und Bauherren haben einen Bauantrag abgegeben, in der Annahme, dass sie alle Vorschriften des Bebauungsplans einhalten. Diesen Plan könnte der Gemeinderat nun so wie er ist bewilligen. Weil die Räte aber ohnehin gegen den Bau des Hauses sind, haben sie das Landratsamt damit beauftragt, ausführlich zu prüfen, ob das geplante Haus gegen Vorgaben verstößt. Natürlich in der Hoffnung, dass der Bau unzulässig ist. „Wir können uns zu diesem Fall nicht äußern, weil wir noch mitten in der Prüfung stecken“, sagt Michael Einhellig vom Landratsamt. Falls das Bauamt feststellt, dass das geplante Haus in den Bebauungsplan passt, dann haben die Bauherren das Recht, zu bauen.