Harmoniehof: Segen fürs Weiterparken

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Foto: Eric Waha Foto: red

Die Schlosskirchen-Gemeinde ist seit vergangener Woche in Wallung: Jahrzehntelang hatten die Gottesdienst-Besucher im Harmoniehof parken dürfen. Ein Anruf aus der Stadtverwaltung bei Pfarrer Christian Karl Steger hatte dieser Möglichkeit einen Riegel vorgeschoben. Jedoch: Offensichtlich handelt es sich um ein Missverständnis. Man wolle es weiter dulden, dass die Gottesdienst-Besucher durch die Fußgängerzone zum Harmoniehof fahren, heißt es aus der Pressestelle der Stadt.

 
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Während sich Christian Karl Steger, der Pfarrer der Schlosskirche, der zur Zeit im Urlaub ist, nicht weiter zu dem Thema äußern möchte, spricht Thomas Kerner, ein Mitglied des Pfarrgemeinderats. Kerner sagt am Freitag im Gespräch mit dem Kurier, die Gemeinde sei von der Meldung "sehr überrascht gewesen. Es gab einen regelrechten Aufschrei. Es waren viele erbost, manche sprachen sogar von Diskriminierung". Das Problem an der ganzen Geschichte sei ja nicht das Parken im Harmoniehof. Es sei die Zufahrt, die über die Kanzleistraße und die Fußgängerzone zum Harmoniehof erfolge, wo im Regelfall "etwa 30 Autos während der Gottesdienste parken", wie Kerner sagt.

Anrufer teilt mit: Das geht nicht mehr

Ein Anruf am 6. September habe dem vermeintlich ein Ende gesetzt. "Erst hat unser Mesner den Anruf entgegengenommen, weil der Pfarrer zur Messe musste, dann hat der Pfarrer selbst mit dem Anrufer gesprochen." Der Inhalt des Gesprächs mit einem Mitarbeiter einer Dienststelle, die dem Referat von Verkehrsrerent Ludolf Tyll unterstellt ist: Die Zufahrt über die Fußgängerzone könne nicht mehr geduldet werden. Daraufhin habe Steger mit dem Mitarbeiter der Stadt "die Meldung abgesprochen", die am vergangenen Samstag im Kurier erschienen ist. Wie Kerner auf Nachfrage sagt, "gibt es keine schriftliche Anordnung".

"Es zeichnet sich eine positive Lösung ab"

In der Folge hätten sich einige Gemeindemitglieder "schriftlich und persönlich an die Stadtverwaltung gewandt", sagt Kerner. Der Ergebnis: "Es zeichnet sich eine positive Lösung ab." Es habe auch Gespräche zwischen Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe, die sich in die Sache eingeklinkt habe, und Gemeindemitgliedern gegeben. Zudem gibt es ein Merkblatt der Stadt zur Fußgängerzone, in dem unter Punkt fünf, überschrieben mit "Sonderregelungen", steht: "Bei kirchlichen Veranstaltungen in der Schlosskirche kann der im Privatbesitz befindliche Harmoniehof an Samstagnachmittagen und Sonntagen zum Parken benutzt werden." Die Zu- und Abfahrt über die Kanzleistraße werde "von der Polizei und dem städtischen Verkehrsüberwachungsdienst gemäß einer Absprache mit dem katholischen Pfarramt toleriert".

"Ein Missverständnis"

Genau so soll es auch weiter bleiben, sagt die Pressesprecherin der Stadt, Kerstin Dettlaff-Mayer, auf Anfrage unserer Zeitung am Freitag. Dettlaff-Mayer, sagt, sie "vermute ein Missverständnis". Es sei von der Stadt "keine offizielle Weisung herausgegeben worden". Die Maxstraße, sagt Dettlaff-Mayer, sei "offiziell Fußgängerzone, deren Befahren nur während der Lieferverkehrszeit werktags von 17.30 Uhr bis 10.30 Uhr zulässig ist". Da der Sonntag kein Werktag ist, sei das das Befahren "an diesem Tag verboten". Diese Regelung gelte "schon seit vielen Jahren", seit die Maximilianstraße zur Fußgängerzone gewidmet wurde. "Allerdings ist in den vergangenen Jahren die Zufahrt in den Harmoniehof für Gottesdienstbesucher über die Kanzleistraße toleriert worden. Dies soll auch in Zukunft so bleiben.“ Dettlaff-Mayer: "Offenbar viel Lärm um nichts."

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