Den Anklagevorwurf, von einem 29-jährigen Bekannten im Herbst vergangenen Jahres genau 950 Gramm Haschisch bezogen zu haben, bestritt der Mann im Prozess beim Schöffengericht.
Zwei Jahre soll ein 36-jähriger Bayreuther für ein Haschisch-Geschäft über knapp ein Kilo hinter Gitter. Gäbe es einen Wettbewerb zur Kür des dümmsten Dealers des Jahres – der Mann wäre nach den Indizien im Prozess ein aussichtsreicher Kandidat.
Den Anklagevorwurf, von einem 29-jährigen Bekannten im Herbst vergangenen Jahres genau 950 Gramm Haschisch bezogen zu haben, bestritt der Mann im Prozess beim Schöffengericht.
950 Gramm, das hat einen Verbrechensvorwurf mit einer Mindeststrafdrohung von einem Jahr zur Folge: Handel mit einer so genannten nicht geringen Menge, die laut obergerichtlicher Rechtsprechung bei 7,5 Gramm des Haschischwirkstoffs Tetrahydrocannabinol liegt. Selbst bei einer miesen Qualität von theoretisch fünf Prozent Wirkstoffgehalt würden die 950 Gramm den Grenzwert weit überschreiten. Auch deshalb, aber wohl auch wegen einiger einschlägiger Vorstrafen und wegen einer offenen Bewährung wählte der 36-Jährige eine freche Verteidigung: Alles nicht wahr, der Belastungszeuge wolle ihn reinreiten, um selbst bei seinem noch kommenden Prozess besser dazustehen.
Als Motiv für eine mögliche Falschbelastung nannte der Angeklagte dies: „Ich habe ihm 800 Euro geliehen. Er hat es mir nicht zurückgegeben. Erst als ich ihm auf die Pelle gerückt bin, hat er nach und nach 450 Euro rausgerückt.“ Sich selbst stellte der Angeklagte als kleinen Haschraucher dar, der schon mal ein paar Krümel Cannabis dabei hat. Aber Dealer? Nein.
Sein mutmaßlicher Verkäufer belastete ihn, aber auch sich selbst. Man kenne sich in der Szene, habe sich gegenseitig immer mal kleinere Mengen „gegeben“. Im Herbst habe der Angeklagte bei ihm ein Kilo bestellt. Er habe das Haschisch – zehn Platten a 100 Gramm – bei einem Lieferanten in Berlin bestellt, für 6500 Euro. Der Angeklagte habe ihm 6000 Euro bezahlt. Ursprünglich sei ein höherer Preis vereinbart gewesen, jedoch seien die Schulden, die er tatsächlich beim Angeklagten gehabt habe, verrechnet worden: „Und ich habe mir für meinen Eigenkonsum 50 Gramm beiseite genommen.“
Bestätigt wurde die Aussage vom besten Freund des Zeugen, dem er von seinen kriminellen Geschäften erzählt hatte
Weitere Ermittlungen der Kripo belasteten den Angeklagten zusätzlich: Die Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten brachte zwar nur 0,35 Gramm Hasch und ein paar Cannabissamen zum Vorschein, aber auch das Smartphone des Angeklagten. Und im Speicher des Handys fand die Kripo starke Indizien: Tausende Fotos, darunter Fotos von Cannabispflanzen, Haschischplatten und Bargeld, sowie Chats mit zahlreichen bekannten „Klienten“ aus der Drogenszene und typischen Codewörtern für Rauschgift.
Während Verteidiger Hilmar Lampert einen Freispruch im Zweifel für seinen Mandanten beantragte, gab es für das Schöffengericht keinen Zweifel: Erstens sei die Aussage des Belastungszeugen glaubwürdig. Und zweitens spreche das Handy des Angeklagten eine deutliche Sprache, meinte der Gerichtsvorsitzende Torsten Meyer: „Ihr Handy sagt, dass sie in der Szene aktiv sind.“
Dumm gelaufen.