Handschellen klicken im Gerichtssaal

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Die Handschellen klickten gestern im Amtsgericht Bayreuth für eine 34-Jährigen, der wegen schwerer Körperverletzung angeklagt ist. Ihm wird Verdunkelungsgefahr vorgeworfen. Foto: dpa Foto: red

Lachend kam der Angeklagte am Mittwoch mit seiner Frau - der Geschädigten - und der kleinen Tochter ins Amtsgericht. Nach sechs Stunden mit zahlreichen Zeugenaussagen sprach Richter Dietmar Baasch den Haftbefehl aus und die Handschellen klickten. Der Angeklagte lachte auch, als ihn die Polizeibeamten zur Untersuchungshaft abführten.

 
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Die Anklage gegen den 34-Jährigen aus dem südlichen Landkreis lautete auf gefährliche Körperverletzung, der Haftbefehl auf Verdunkelungsgefahr. Dem gelernten Bestattungshelfer im Krankenstand wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr seine damalige Lebensgefährtin und jetzige Ehefrau auf den Boden gestoßen, geschlagen und getreten sowie Kleidung, eine Uhr, eine Brille und einen Laptop zerstört zu haben. Die Betroffene erlitt dabei mehrere Knochenbrüche, Hämatome, Frakturen an den Zähnen, Platzwunden und Verletzungen am Kopf. Vor Gericht machte die Frau von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und verließ fast fluchtartig nach ihrer Vernehmung mit der achtmonatigen Tochter das Gerichtsgebäude.

Viele Zeugen sagen aus

Die Verhandlung hatte bereits im vergangenen Jahr begonnen. Inzwischen hat die Polizei Nachermittlungen durchgeführt und mehrere Zeugen gebracht. Und deren Aussagen glichen sich durch die Bankweg. So berichteten der Rektor und die Lehrerin einer weiteren Tochter im Grundschulalter der Angeklagten, dass es Hinweise auf häusliche Gewalt gab, die Geschädigte einen verängstigten Eindruck machte. Die Geschädigte und die Tochter seien nie gemeinsam gekommen, immer sei der Angeklagte dabei gewesen. Die Schule informierte daraufhin die Polizei, die bei einem Elterngespräch in der Schule Kontakt zu der Frau aufnahm, den Angeklagten befragte und die Tochter woanders unterbrachte. "Die Frau brach förmlich zusammen und weinte, als wir kamen", so der Polizeibeamte. Bei dem Gespäch hatte die Frau die Arme verbunden.

Verletzungen durch massive Gewalt

Die Geschädigte wurde daraufhin zur rechtmedizinischen Untersuchung gebracht. Der Gutachter erläuterte vor Gericht, was er festgestellt hatte - was die Frau ihm erzählt hatte, durfte er nicht äußern, da die Geschädigte die Aussage verweigert hatte. Kopfverletzungen, viele Hämatome fast am ganzen Körper, Knochenbrüche, geschädigte Zähne, Verletzungen am Jochbein und Kinn-Mund-Bereich. "Die Verletzungen sind durch massive Gewalt entstanden, können durch zahlreiche Faustschläge und Fußtritte kommen", so der Gutachter. Sie seien nicht durch Stürze beim Inlineskaten hervorgerufen. Diese Variante hatten der Angeklagte und auch die Geschädigte immer wieder erzählt. Sie sei zu dieser Version von ihrem Mann gezwungen worden, hatte die Frau den Zeugen erzählt. Auch von den Körperverletzungen hatte sie allen immer wieder berichtet, davon, dass sie und die Tochter in Unterwäsche bei Minustemperaturen ausgesperrt, die Frau an den Haaren durchs Dorf gezerrt wurde.

Vor Aussage gedroht

Die Schwester der Geschädigten, bei der die Tochter und ein Sohn mittlerweile lebt, berichtete, dass die Frau erst vor sechs Wochen von Gewaltexzessen ihr erzählt habe, dass der Angeklagte ihr gedroht habe, vor Gericht auszusagen. Der Angeklagte habe ihr ins Gesicht getreten, sie habe Todesangst vor ihm. Auch der Schwager äußerte, er habe mehrmals gesehen, dass der Angeklagte nicht zimperlich mit der Frau umgegangen sei, ihr psychisch und verbal nachgestellt habe. Sie hätten der Geschädigten angeboten, zu ihnen zu kommen, neu anzufangen. Nach kurzer Zeit sei die Frau aber wieder zum Angeklagten zurückgegangen. Im vergangenen Jahr haben die beiden geheiratet und eine Tochter bekommen.

Gewaltexzesse und körperliche Gewalt bestätigte auch die Ex-Frau des Angeklagten gestern vor Gericht. Die beiden waren vier Jahre verheiratet, der gemeinsame Sohn, für den beide noch das Sorgerecht haben, lebte erst beim Vater, jetzt bei der Mutter. Auch sie sei von ihm vor die Tür gestellt worden und der Angeklagte habe Gegenstände kaputt gemacht. Mittlerweile habe sie keinen Kontakt mehr zu ihm.

Haftstrafe steht im Raum

"Es besteht dringender Tatverdacht, deshalb stelle ich den Antrag auf Haftbefehlt wegen Verdunkelungsgefahr", so die Staatsanwältin nach den Zeugenaussagen. Dies sei unverhältnismäßig, weil die Vorfälle schon über ein Jahr zurückliegen, reagierte der Verteidiger und legte Beschwerde gegen den Haftbefehl ein. "Es besteht überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die Anklage stimmt", so Richter Baasch. Auch er sah Verdunkelungsgefahr, dass der Angeklagte eine Aussage seiner Frau unter Gewaltandrohung zu verhindern versuchte. "Ich weiß nicht, was passiert, wenn Sie dieses Gericht verlassen", wandte er sich an den Angeklagten, der zu Beginn der Verhandlung eine Aussage abgelehnt hatte. Eine Haftstrafe stehe im Raum.

Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt.

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