Die Anklage gegen den 34-Jährigen aus dem südlichen Landkreis lautete auf gefährliche Körperverletzung, der Haftbefehl auf Verdunkelungsgefahr. Dem gelernten Bestattungshelfer im Krankenstand wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr seine damalige Lebensgefährtin und jetzige Ehefrau auf den Boden gestoßen, geschlagen und getreten sowie Kleidung, eine Uhr, eine Brille und einen Laptop zerstört zu haben. Die Betroffene erlitt dabei mehrere Knochenbrüche, Hämatome, Frakturen an den Zähnen, Platzwunden und Verletzungen am Kopf. Vor Gericht machte die Frau von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und verließ fast fluchtartig nach ihrer Vernehmung mit der achtmonatigen Tochter das Gerichtsgebäude.