Haft für Vergewaltigung auf Uni-Toilette

ARCHIV - Ein Rettungswagen steht am 17.04.2008 auf dem Gelände der neurochirurgischen Klinik in Bad Neustadt an der Saale (Unterfranken). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Vorrangstellung von Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst in Bayern gekippt. Die Bevorzugung verletze das Grundrecht auf Berufsfreiheit, entschieden die Richter am Donnerstag (24.05.2012) in München. Ein privates Rettungsdienstunternehmen hatte geklagt und damit erreicht, dass es im Rettungswesen gleich behandelt wird wie BRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst oder Johanniter-Unfall-Hilfe. Foto: Daniel Karmann dpa/lby +++(c) dpa - Bildfunk+++ Foto: red

Ein Mann folgt einer Studentin an der Ludwig-Maximilians-Universität auf die Damentoilette und vergewaltigt sie in der Kabine. Trotz einer Psychose erachtet das Gericht ihn für schuldfähig: «Er wusste, dass er mit Frauen nicht gegen ihren Willen Sex haben darf». Er wird zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Jetzt geht es für ihn erst einmal in die Psychiatrie.

 
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Er hat eine Studentin in einer Toilette der Münchner Uni vergewaltigt - am Freitag ist der Täter dafür zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Mann hatte die Tat gestanden. Das Landgericht München I attestierte ihm eine verminderte Schuldfähigkeit und ordnete seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Es bestehe «eine besondere Gefährlichkeit des Angeklagten für die Zukunft», sagte der Vorsitzende Richter.

Angeklagter leidet unter paranoider Schizophrenie

Der 26-Jährige leidet laut dem Vorsitzenden Richter unter paranoider Schizophrenie und hörte zum Tatzeitpunkt Stimmen. Allerdings sei er nicht vollkommen von Sinnen gewesen. «Er wusste, dass er mit Frauen nicht gegen ihren Willen Sex haben darf.» Die Verteidiger hatten auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit plädiert.

Die Strafkammer ging von einer besonders schweren Vergewaltigung aus, weil der Angeklagte der Frau bei dem Übergriff zudem einen frisch verheilten Arm erneut gebrochen habe. Nach wie vor leide die Studentin unter Schmerzen und könne nicht länger als 30 Minuten schreiben. Der Mann war ihr Ende Januar auf die Damentoilette in der Ludwig-Maximilians-Universität gefolgt, hatte die Tür mit Gewalt geöffnet und die Frau vergewaltigt. Sie wehrte sich vergeblich.

Festnahme in der Uni

Auch wegen versuchter Vergewaltigung sprach die Strafkammer den Angeklagten schuldig. Drei Tage nach der ersten Tat hatte er auf derselben Toilette erneut eine Studentin überfallen. Als sie laut schrie, flüchtete er. Kurz darauf wurde der Mann in der Universität festgenommen. Zudem legte ihm das Gericht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie eine weitere Körperverletzung zur Last, weil er bei seiner Festnahme einen Polizeibeamten mit einem Faustschlag verletzt hatte. dpa

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