Knapper kann man dem Gefängnis nicht entgehen: Eine Freiheitsstrafe, die mehr als zwei Jahre beträgt, darf nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. „Es geht um einsperren oder nicht einsperren“, sagte Benjamins Verteidiger Christian Wiesneth in seinem Plädoyer. Er wollte, dass die Strafe für seinen Mandanten zur Bewährung ausgesetzt wird, schließlich habe auch Benjamin zur Aufdeckung der Taten beigetragen und daher Strafmilderung verdient.
„Das Gesetz sieht Verrat vor“
Hans Wolfgang Euler, der neben Werner Greißinger Lars vertrat, folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. „Ich schließe mich den Ausführungen ausdrücklich an“, sagte der bekannte Frankfurter Anwalt, der schon Ernst-August von Hannover („Prügel-Prinz“) und die RAF-Terroristin Verena Becker zu seinen Mandanten zählte. Und: „Das Gesetz sieht eben den Verrat vor und belohnt ihn.“
So kam es dann auch: Lars und Benjamin wurden jeweils zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die jeweils zur Bewährung ausgesetzt wird. Beide müssen 120 Sozialstunden ableisten und regelmäßig zur Drogenberatung. Außerdem haben sie über ihre Bewährungszeit, die bei Benjamin sogar vier Jahre beträgt, mit vier jährlichen Urinproben nachzuweisen, dass sie drogenfrei sind.
Die Hintermänner müssen dagegen ins Gefängnis. In Moritz sah das Gericht einen Helfer, der Dennis und dessen Kunden Benjamin und Lars regelmäßig zusammenbrachte. Und in Dennis einen Dealer, der mit noch mehr Drogen und weiteren Kunden handelte. Er muss für sechs Jahre in Haft, Moritz — verrechnet mit anderen Straftaten — etwas weniger. Beide werden die Strafzeit teilweise in Entziehungsanstalten verbringen.