Haft für 89-Jährigen: Revision eingelegt

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Nach der Verurteilung eines 89-Jährigen zu achteinhalb Jahren Gefängnis will die Anwältin des Mannes den Fall vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.

 
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Der greise Mann war vom Landgericht Memmingen wegen Totschlags und versuchten Totschlags verurteilt worden. Er hatte seinen Sohn bei einem Familienstreit erschossen und mehrfach auf einen weiteren Verwandten gefeuert.

Wie Gerichtssprecher Manfred Mürbe am Montag erklärte, sei der Revisionsantrag der Verteidigung eingegangen. Von der Staatsanwaltschaft sei bislang kein Rechtsmittel eingelegt worden. Die Frist läuft in der Nacht zum Dienstag aus.

Als Sportschütze besaß der Rentner legal eine ganze Reihe von Schusswaffen. Da der Gerichtsgutachter bei ihm eine Demenz festgestellt hatte, war der 89-Jährige vermindert schuldfähig und bekam von der Strafkammer eine mildere Strafe. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert. Die Verteidigerin plädierte auf eine wesentlich geringere Strafe, ohne ein konkretes Maß zu nennen.

dpa

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