Mit dem Gehstock erschlagen
Lindner wäre es am liebsten, wenn der Feind seiner Hühner dingfest gemacht werden würde. Doch der Habicht steht unter Schutz und darf nicht gejagt werden. Lindner weiß von einem Rentner, der nach einem Habicht-Angriff auf seinen Dackel den Vogel mit seinem Gehstock erschlagen hat. „Das hat ihn 3000 Euro Strafe gekostet“, berichtet der Hühnerhofbesitzer.
„In Fällen wie diesem sollen sich Betroffene an das Jagdreferat des Landratsamtes Bayreuth wenden“, erklärt Michael Benz, Pressesprecher des Landratsamtes. Die Bürger müssen dort einen Antrag stellen und dabei verschiedene Fragen beantworten – etwa wie viele Tiere gerissen worden sind. Dann werde entschieden, ob der Greifvogel lebend gefangen oder vielleicht getötet wird. „Das ist nicht der erste Fall in unserer Gegend, das kommt ab und an vor“, sagt Benz.