Aussagen zugrunde legen
Richter Matthias Burghardt gab wiederholt zu bedenken, dass das Gericht die Beweisaufnahme prüfen werde. Der Gutachter habe eine Gesamtaufstellung machen sollen, aus der man jederzeit die eine oder andere Zahl herausnehmen könne. „Das können wir selber mit einem Taschenrechner“, so der Richter. Holter sei aufgefordert gewesen, in seinem Gutachten die Zeugenaussagen zugrunde zu legen.
In seinem neuen Gutachten hatte Holter festgestellt, dass trotz der Beweisaufnahme eine erkennbare Unterdeckung bereits im November 2009 bestanden habe. Das Gesamtergebnis der im ersten Gutachten getroffenen Feststellungen ändere sich nicht. Bereits einen Monat zuvor sei das Unternehmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht mehr in der Lage gewesen, fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Ende Oktober lag die Summe der verfügbaren Mittel bei rund 3,12 Millionen Euro, Ende Januar 2010 bei 1,37 Millionen Euro. Die Unterdeckung bei den fälligen und fällig werdenden Verbindlichkeiten habe Ende Oktober 2009 bei 1,63 Millionen Euro (34,26 Prozent) gelegen. Sie sei bis Ende Januar 2010 auf 3,36 Millionen Euro (71,06 Prozent) gestiegen. Aus den vorhandenen Unterlagen habe es keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die vorhandene Liquiditätslücke geschlossen werden könne, so Holter. Der Verteidiger habe keine nachvollziehbaren Gründe gebracht, dass die tatsächliche Insolvenzreife der Firma durch die Geschäftsführer erkennbar war.
Es hat Mängel gegeben
Zu Beginn des gestrigen Verhandlungstages hatte ein ehemaliger Bauleiter, der jetzt in Plech arbeitet, von seiner Tätigkeit bei der Baufirma berichtet. Er habe bei Projekten in München mitgewirkt und von offenen Geldforderungen der Handwerker gehört. Er habe dies ab und zu gegenüber dem Hauptangeklagten angesprochen, könne aber selber nichts zu den tatsächlich ausbezahlten Summen sagen. Bei den Abnahmen habe es manchmal Mängel gegeben, die er dann entsprechend aufgenommen habe. Diese seien nicht immer behoben worden.
Zum Ende der gestrigen Verhandlung kam es zu einiger Diskussion über die weiteren Termine. Richter Burghardt mahnte an, dass der Prozess bis Mitte/Ende September zu Ende gehen müsse, da er ja schon seit April laufe. Am 14. September soll nun die Beweisaufnahme abgeschlossen, am 17. September die Plädoyers gehalten und am 25. September schließlich das Urteil gesprochen werden.
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