2024 ist Schluss
Wegen des hohen Aufwands für eine Neufestsetzung der Bemessungsgrundlage können die alten Werte nach einer Neuregelung noch bis zu fünf Jahre weiter genutzt werden, längsten bis Ende 2024, entschied das Gericht. (1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12)
Das Bundesfinanzministerium will die erforderliche Neuregelung der Grundsteuer gemeinsam mit den Ländern zügig angehen, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht nach dem Urteil. Dabei komme es darauf an, das derzeitige Aufkommen zu sichern.
DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben wies auf die kurze Frist hin: «Dieser Zeitraum lässt keinen Spielraum für allzu aufwendige Umsetzungsmodelle. Die neue Bewertung als Basis der Grundsteuer muss also einfach werden», forderte er. Der Präsident von Haus & Grund, Kai Warnecke, erinnert an das Versprechen der Politik, dass eine Reform unterm Strich keine höhere Steuerbelastung für die Bürger mit sich bringen dürfe.
Probleme lange
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, plädierte für das Modell der Bundesländer. «Wir erwarten, dass die Länder in den Finanzämtern in großem Umfang zusätzliches Personal und Sachmittel bereitstellen, um die Arbeit fristgerecht zu schaffen.»
Das Bundesverfassungsgericht entschied über drei Vorlagen des Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Besteuerung auf Basis der Jahrzehnte alten Einheitswerte im Westen richteten. Daher hat das Gericht die Bewertung in den neuen Bundesländern nicht geprüft. Es sei aber nicht ausgeschlossen, die Maßstäbe der Entscheidung zu übertragen, entschied das Gericht.
Das Verfassungsgericht hält die kurze Frist für ein neues Gesetz für angemessen, weil die verfassungsrechtliche Problematik lange bekannt sei und Gesetzentwürfe vorlägen, sagte Kirchhof. Die Richter halten die Einheitswerte - die Werte für jedes Grundstück (für jede Einheit) - spätestens seit dem Jahr 2002 für verfassungswidrig, weil die Ungleichgewichte seit 1964 ständig zugenommen haben.