Glyphosat für weitere fünf Jahre

Foto: Jens Büttner/dpa Foto: red

Das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat soll in der EU für weitere fünf Jahre erlaubt werden. Die Vertreter der EU-Staaten stimmten am Montag im sogenannten Berufungsausschuss mit qualifizierter Mehrheit für den Vorschlag der EU-Kommission, wie diese in Brüssel mitteilte.

 
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Die Kommission werde das Mittel der Entscheidung gemäß nun formell neu zulassen, bevor die aktuelle Zulassung des Mittels am 15. Dezember ausläuft, kündigte sie an.

Der deutsche Vertreter hatte in Brüssel mit Ja gestimmt. Allerdings gibt es in Berlin Streit um dieses Votum. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erklärte am Nachmittag, es sei gegen ihren Willen von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) veranlasst worden.

Hendricks sauer

«Genau zwei Stunden vor Beginn der Sitzung des Berufungsausschusses, nämlich heute um 12.30 Uhr, habe ich gegenüber dem Kollegen Schmidt telefonisch eindeutig erklärt, dass ich mit einer Verlängerung der Zulassung von Glyphosat weiterhin nicht einverstanden bin», teilte Hendricks mit. «Es war daher klar, dass Deutschland sich auch in der Sitzung des Berufungsausschusses enthalten musste.»

Der deutsche Vertreter in Brüssel war demnach jemand aus dem Landwirtschaftsministerium gewesen. Insgesamt hatten 18 Länder für und neun gegen die Neuzulassung gestimmt, ein Land enthielt sich. Deutschlands Stimme könnte entscheidend gewesen sein. Denn für die erforderliche sogenannte qualifizierte Mehrheit war nicht nur eine Mehrheit von 55 Prozent der 28 Länder, also von 16 Ja-Stimmen, nötig. Vielmehr mussten die zustimmenden Länder auch einen bestimmten Anteil der EU-Bevölkerung repräsentieren, nämlich 65 Prozent der Bürger.

Schmidt bekräftigt Haltung

Landwirtschaftsminister Schmidt erklärte nach der Abstimmung, dass die EU-Kommission «sich ohnehin für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat entschieden» hätte. Die Kommission hätte damit den Wirkstoff ohne eine Reihe von Bedingungen zugelassen, die Deutschland habe durchsetzen können, argumentierte er. Dazu zählte Schmidt etwa die «Wiederaufnahme der Biodiversitätsklausel».

Zugleich bekräftigte Schmidt seine bisherige Haltung: «Wenn eine wissenschaftliche Grundlage vorhanden ist, gibt es einen Anspruch auf die weitere Nutzung von Glyphosat.»

Umweltministerium will Votum prüfen

Zu der Frage, ob das Votum vom Montag trotz des Streits in Berlin Bestand hat, konnte die zuständige Kommissionssprecherin zunächst nichts sagen. Es müsse erst einmal abgewartet werden, ob Deutschland das Votum überhaupt infrage stelle, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums kündigte an, dass der Vorgang geprüft werde. Es werde «an geeigneter Stelle» klargemacht werden, dass das deutsche Votum so nicht abgesprochen gewesen sei.

Um Glyphosat, das vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt wird, tobt ein Streit auf politischer wie auf wissenschaftlicher Ebene. Das turnusgemäße Verfahren der jetzigen Neuzulassung in der EU hatte schon 2012 begonnen. Den positiven Stellungnahmen der europäischen Chemikalienagentur ECHA und der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA steht vor allem ein Urteil der Internationalen Agentur für Krebsforschung gegenüber, die Glyphosat als «wahrscheinlich krebserzeugend bei Menschen» eingestuft hat.

Vertrauen enttäuscht

Greenpeace bekräftigte am Montag nach dem Votum seine Kritik an Glyphosat. «Die Leute, die uns eigentlich vor gefährlichen Pestiziden schützen sollten, haben ihren Job nicht erledigt und das von den Europäern in sie gelegte Vertrauen enttäuscht», erklärte die Umweltschutzorganisation.

epd

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