Wegen einer Droh-Mail an die katholische Kirchengemeinde Hachenburg in Rheinland-Pfalz musste sich der Mann am Mittwoch vor dem Amtsgericht Westerburg verantworten - dabei zeigte er sich geständig. Weil er seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl über acht Monate auf Bewährung zurückzog, wurde die Entscheidung rechtskräftig.
Glocken zu laut: Mit Sprengung gedroht
Redaktion 12.04.2017 - 15:58 Uhr