SPD-Stadtratsfraktionsvorsitzender Ingo Lehmann hofft auf Hilfe für Hochwasseropfer Gibt es Geld vom Freistaat?

Auch rund um den Zentralparkplatz hatte der heftige Regen an Pfingsten Wasserschäden in etlichen Gebäuden angerichtet. Oberbürgermeister Henry Schramm (Mitte) machte sich selbst ein Bild von der Situation. ⋌Foto: Archiv/
Melitta Burger Foto: red

Nach dem Starkregenereignis am Pfingstsamstag in Kulmbach, bei dem es innerhalb weniger Minuten Hunderte überfluteter Keller, überschwemmte Straßen und große Schäden an Hotels und einem Autohaus gab, hat der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, Ingo Lehmann, an Finanzminister Markus Söder geschrieben und darum gebeten zu prüfen, ob es eine Unterstützungsmöglichkeit für Kulmbach gebe.

 
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In dem Schreiben heißt es, Lehmann wolle keine Parallelen zwischen den Ereignissen vom Frühjahr 2013 in Passau und Simbach ziehen, als viele Menschen ihr ganzes Hab und Gut verloren. Das sei in Kulmbach glücklicherweise nicht so gewesen. Dennoch wäre er, Lehmann, sehr dankbar, wenn das Finanzministerium die Situation in Kulmbach überprüfen würde und vielleicht doch zu dem Schluss kommt, dass die betroffenen Unternehmen und Haushalte durch den Freistaat Bayern unterstützt werden könnten.

Dieser Tage nun hat der SPD-Fraktionsvorsitzende eine Antwort von Staatssekretär Albert Füracker aus dem Finanzministerium bekommen, die Lehmann positiv bewertet. In dem Brief Fürackers heiße es unter anderem, dass der Freistaat im Jahr 2016 ein zielgerichtetes Hilfsprogramm beschlossen habe, aus dem auch für Ereignisse im Jahr 2017 staatliche Hilfen gewährt werden können. Das Hilfsprogramm richte sich allerdings nach der Intensität der Schadensereignisse in den betroffenen Gebieten.

Als Grundlage für die Entscheidung, welche staatlichen Hilfen für das Ereignis in Kulmbach gewährt werden können, habe das Finanzministerium das Umweltministerium um die Erstellung eines hydrologischen Gutachtens gebeten. Zugleich habe es bei der Regierung von Oberfranken und beim Landwirtschaftsministerium Berichte über das konkrete Schadensbild angefordert.

Die Prüfung des Schadensausmaßes sei deshalb erforderlich, da Finanzhilfen nach Stufe 1 und 2 des Hilfsprogramms (1000- beziehungsweise 100-jährliches Hochwasser) nur möglich seien, wenn eine Naturkatastrophe größeren Ausmaßes vorliege. Hilfen könnten nicht gewährt werden, wenn es sich um ein örtlich begrenztes Schadensereignis gehandelt habe.

Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung, welche Hilfen konkret gewährt werden können, sei festzuhalten, dass der Freistaat Bayern niemanden im Stich lasse, der durch ein Unwetter in eine außergewöhnliche Notlage geraten sei. Bei Existenznot seien stets sogenannte Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds möglich. Ansprechpartner für entsprechende Anträge sei die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

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