Sie lebten zusammen, konsumierten gemeinsam Rauschgift, konnten aber nicht für gemeinsames Dealen verurteilt werden Gericht verurteilt Dealerpärchen

Von Manfred Scherer
Crystal Speed: So sieht das Gift aus, das das Kulmbacher Pärchen konsumierte und handelte. Foto: Daniel Karmann dpa/Archiv Foto: red

Wie nahe liegt es, dass ein Pärchen, das zusammen lebt und gemeinsam Rauschgift konsumiert, auch ein gemeinsames Drogengeschäft aufzieht? Es ist wahrscheinlich, befand das Bayreuther Schöffengericht über zwei Kulmbacher, aber: Zu beweisen ist es im vorliegenden Fall nicht. Also gab es neben Schuldsprüchen auch Teilfreisprüche.

 
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Das Pärchen, eine 22-jährige Frau und ihr 34-jähriger Freund hatten, waren ursprünglich wegen 81 Fällen des gemeinschaftlichen Drogenhandels angeklagt. Die Anklage kam aufgrund einer "Lebensbeichte" zustande, die die Frau bei der Polizei abgelegt hatte.

Zu Prozessbeginn aber ruderten die Angeklagten zurück: Die Frau gab nur mehr 20 Fälle des Drogenhandels und der Mann nur 17 Fälle zu. Und beide bestritten, dass der jeweilige Partner von den Deals des anderen gewusst habe. Bei den Deals ging es immer um kleinere Mengen von 0,3 bis 1,5 Gramm. Zum Teil zogen die Angeklagten sich das Rauschgift gemeinsam in die Nase, zum Teil verkauften sie es weiter. Sie streckte das Rauschgift auf, um auf ihren Verkaufsprofit zu kommen, er zog seine Käufer mit falschen Mengen über den Tisch.

Einen Teil der Fälle stellte das Gericht ein

Im Urteil kam das Schöffengericht in Bayreuth zu dem Schluss, dass den Angeklagten über deren Geständnis hinaus der gemeinsame Drogenhandel und Drogenerwerb nicht nachzuweisen sei. Der Gerichtsvorsitzende Torsten Meyer sagte: "Auf Wahrscheinlichkeit kann man kein Urteil gründen." Dem entsprechend wurden beide für die Taten des jeweils anderen freigesprochen. Wem das mathematisch seltsam vorkommt: Einen Teil der Fälle hatte das Gericht zuvor eingestellt.

Der 34-Jährige, der erst im April 2017 in Kulmbach wegen Drogenhandels zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war, bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Weil der Mann aber schon ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen hatte, kommt er sehr schnell aus dem Knast heraus - aber nicht frei: Das Gericht ordnete nämlich zugleich eine Therapie des Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Ein Psychiater hatte dem Mann Drogensucht attestiert und die Prognose geliefert, der 34-Jährige werde ohne Entziehung weitere Rauschgiftstraftaten begehen.

Seine bisher nicht vorbestrafte Partnerin kam mit einer neunmonatigen Bewährungsstrafe davon, vor allem deshalb, weil sie ausgepackt und Lieferanten und Abnehmer benannt hatte. Sie muss vier Mal im Jahr zum Drogentest und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. Das Urteil wurde rechtskräftig.

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