Gericht schützt Vespa-Roller

Foto: Frank Rumpenhorst/dpa Foto: red

Die Vespa steht für ein Lebensgefühl und für „Dolce Vita“. Jetzt bekommt sie auch den Status eines Kunstwerks.

 
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Ein Gericht in Turin sprach dem italienischen Kultroller besonderen Schutz zu. Bei der Vespa des Herstellers Piaggio handle es sich um Industriedesign, weshalb sie urheberrechtlich geschützt werden müsse, urteilten die Richter am Donnerstag. Vespa-„Klone“ einer chinesischen Firma dürften in Italien daher nicht vertrieben werden. Piaggio nannte das Urteil am Freitag „historisch“.

Hintergrund des Urteils war ein Rechtsstreit mit der chinesischen Firma Zhejiang Zhongneng Industry Group, die ein Rollertyp namens „Ves“ herstellt, der der Piaggio-Vespa ähnelt. Der Schutz bezieht sich auf alle Piaggio-Vespa-Modelle, von Ende der 40er Jahre bis heute.

dpa

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