Berufungsprozess mitten in der Nacht im Kulmbacher Schießgraben Gericht lässt Unfallflucht nachstellen

Von Manfred Scherer
Der Vorsitzende Richter Werner Kahler beobachtet beim Gerichtstermin im Schießgraben die nachgestellte Unfallflucht. Foto: Manfred Scherer Foto: red

Er wehrt sich hartnäckig gegen eine Verurteilung wegen Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr, jedoch: Zwei Straßenlaternen in Kulmbach könnten bei einem gerichtlichen Ortstermin im Fall eines 53-jährigen Mannes aus dem Landkreis Bayreuth für „Erleuchtung“ gesorgt haben. Die Laternen im Schießgraben stehen so, dass nun besser beurteilt werden kann, ob ein Zeuge den Unfallfahrer erkannt haben konnte.

 
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Die zwei Laternen sind nummeriert: die eine trägt die 1509, die andere die 1511. Die 1509 steht, wenn man vom Schießgraben in Richtung Petrikirche blickt, wenige Meter vor der Einmündung des Schießgrabens in die Straßen Obere Stadt und Kirchwehr. Laterne 1511 steht auf der linken Seite. Beide leuchteten auch am 12. Dezember 2014, als der heute 53-Jährige mit fast zwei Promille intus in sein am Schießgraben geparktes Auto gestiegen sein soll. Als er beim Ausparken ein gegenüber in der Bushaltestelle stehendes Auto angefahren und dann davon gefahren sein soll.

Der Mann, der damals keinen Führerschein mehr hatte, erzählte schon im erstinstanzlichen Prozess im Kulmbacher Amtsgericht eine Geschichte vom großen Unbekannten: Er habe als Mann ohne Fahrerlaubnis an jenem Abend einen Chauffeur „getestet“ – dieser sei gefahren und habe damals spät nachts gegen 23 Uhr das Auto geholt, während er, der Angeklagte, in einem Eingang der Straße Kirchwehr gepinkelt habe. Das Amtsgericht ließ vergeblich nach dem Chauffeur, der ein Mann aus der Ukraine sein soll, fahnden. Der 53-Jährige wurde verurteilt und bekam im März 2017 zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung aufgebrummt. Er ging in Berufung, so dass sein Fall nun vor der zuständigen Landgerichtskammer von Richter Werner Kahler verhandelt wird.

Polizisten übernehmen die Fahrmnöver

Nachdem der Angeklagte einerseits auch hier den großen Unbekannten als Alibi anführte, er aber andererseits durch Zeugen belastet wird, die ihn wegfahren sahen, ordnete nun das Gericht den Versuch einer Aufklärung vor Ort unter ähnlichen Bedingungen und zur gleichen Zeit an.

Montagnacht um 23 Uhr trafen sich im Schießgraben das Gericht, Justizwachtmeister, Staatsanwalt, Verteidiger Jürgen Koch, der Angeklagte, Zeugen und fünf Polizeibeamte der Polizeiinspektion Kulmbach zum Gerichtstermin. Die „Sitzung“ wurde durch Ankleben des Prozessaushangzettels an Laterne 1509 offiziell und öffentlich. Zwei uniformierte Polizisten sperrten den Schießgraben ab. Die drei Kollegen machten für die Prozessbeteiligten und anhand der Aussage des Hauptunfallzeugen Fahrversuche. Der Zeuge berichtete, er sei mit seinem Auto von der Oberen Stadt in den Schießgraben eingebogen, um einen Parkplatz zu suchen. Gerade da parkte jenes Auto aus, dessen Kennzeichen sich der Zeuge wenig später notierte: „Er fuhr zurück. Ich sah das Auto in der Bushaltebucht wackeln. Da war klar, dass er dagegen gestoßen war. Ich habe noch gestikuliert. Aber er fuhr an mir vorbei und bog rechts in die Kirchwehr ein und fuhr Richtung Trebgast davon.“

16 Sekunden bis zum Pinkeleck

Das Fahrmanöver wurde bei dem Gerichtstermin sechsmal wiederholt: Jedes Mal saß ein anderer Prozessbeobachter auf dem Fahrersitz des zivilen Polizeiautos, das den Wagen des Unfallzeugen darstellte. Das Recht des ersten Sitzens hatte – der Vorsitzende Kahler. Der stellte fest, das das Vorbeifahren des „Fluchtautos“ genau in der Sichtachse zwischen den Laternen 1509 und 1511 geschah und hier die Beleuchtung besonders gut sei.

Zur möglichen Entlastung des Angeklagten erfolgte ein zweiter Fahrversuch mitsamt Zeitnahme: 16 Sekunden brauchte das „Fluchtauto“, um vom Schießgraben ums Eck zu fahren und an jener Stelle in Höhe des Hauses Kirchwehr 8 zu halten, wo der Angeklagte nach dem Pinkeln von seinem Chauffeur aufgenommen worden sein will.

Wie die Erkenntnisse gewertet werden, wird sich möglicherweise beim nächsten Prozesstermin am 4. Oktober zeigen – dann wieder im Landgericht in Bayreuth.

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