„Man hofft bis zuletzt“ Geldstrafe wegen Insolvenzverschleppung

Dieter Feustel
 Foto: red

Zu einer Geldstrafe von 3750 Euro – 150 Tagessätze zu 25 Euro – wurde die Geschäftsführerin eines Blumengroßhandels mit Sitz in Bindlach wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung vom Amtsgericht Hof verurteilt.

 
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Die Staatsanwaltschaft hatte eine um dreißig Tagessätze höhere Geldstrafe gefordert. Die 60-jährige Bayreutherin muss außerdem die Prozesskosten tragen.

Zu Lasten der Staatskasse gehen sie im Falle ihres mitangeklagten Bruders (48), gegen den das Verfahren mangels Vorsatzes von Richterin Anke Schattner im Einvernehmen mit der Anklagevertreterin nach der Beweisaufnahme eingestellt wurde.


Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Dienstagsausgabe (14. August) des Nordbayerischen Kuriers.

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