Beide Zeugen, die junge Frau und ihr Freund, berichteten ganz klar von zwei Faustschlägen. „Der Angeklagte kam wie aus dem Nichts“, sagte der 23-Jährige Mann aus Bayreuth. Zum Glück sei gleich nach den Schlägen ein Mitarbeiter der Security dazwischen gegangen, ehe die Polizei eintraf. Ein Kumpel des Angeklagten habe beide zuvor noch auf Knien angefleht, keine Polizei zu verständen.
Offensichtlich war die Tat kein Einzelfall für den Angeklagten. Bereits 2014 musste er sich vor dem Jugendrichter, damals unter anderem wegen einer Beleidigung vor Gericht verantworten. Erst vor fünf Wochen soll es im Haus der Freundin des Angeklagten zu einer bedrohlichen Situation gekommen sein, so dass die Polizei eingreifen musste. Dabei soll er seiner Freundin auch einen Schlag mit der Faust auf den Kopf verpasst haben. Anzeige hatte sie nicht erstattet.
Teilweises Geständnis
Die letztlich auch verhängte Geldstrafe in Höhe von 700 Euro und die Anordnung der Betreuung hatte bereits der Vertreter der Staatsanwaltschaft gefordert. Zu Gunsten des Angeklagten wertete Richter Berner unter anderem das teilweise Geständnis, die Tatsache, dass sich der Angeklagte im Gerichtssaal bei den Beteiligten entschuldigt hat, und dass er freiwillig seinen Alkoholkonsum deutlich reduziert hatte. Zu Lasten wertete es Berner, dass der Angeklagte bereits zwei Mal mit den Strafverfolgungsbehörden in Konflikt geraten war. Die Geldauflage geht zu Gunsten eines Fonds für jugendbetreuerische Maßnahmen des Kreisjugendamtes. Auch für die Kosten des Verfahrens muss der junge Mann aufkommen.