Als die Polizei einschritt, rief der mehrfach vorbestrafte Mann lauthals „Sieg Heil“ und zeigte den Beamten den Stinkefinger. Wegen Beleidigung und wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde der Angeklagte deshalb zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Eine Bewährung war deshalb nicht möglich, weil der gelernte Gärtner wegen anderer Taten bereits in Haft sitzt. Während der Verhandlung machte der Angeklagte keine Angaben. Er ließ stattdessen seinen Verteidiger Stefan Walder aus Kronach sprechen.