30-jähriger Kulmbacher muss weitere drei Monate ins Gefängnis Gefängnis: Rechte Parolen und Stinkefinger

Von Stephan Herbert Fuchs
Drei Monate muss der 30-Jährige sitzen. Symbolfoto: Archiv Foto: red

Als am 8. Oktober des vergangenen Jahres drei Busse mit Flüchtlingen im ehemaligen Postgelände eintrafen, hatte ein 30-Jähriger aus Kulmbach nichts Besseres zu tun, als sich daneben zu stellen und fremdenfeindliche Parolen zu rufen. Das Gericht hatte dafür kein Verständnis.

 
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Als die Polizei einschritt, rief der mehrfach vorbestrafte Mann lauthals „Sieg Heil“ und zeigte den Beamten den Stinkefinger. Wegen Beleidigung und wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde der Angeklagte deshalb zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Eine Bewährung war deshalb nicht möglich, weil der gelernte Gärtner wegen anderer Taten bereits in Haft sitzt. Während der Verhandlung machte der Angeklagte keine Angaben. Er ließ stattdessen seinen Verteidiger Stefan Walder aus Kronach sprechen.

Anwalt bestreitet

Sein Mandant habe weder „Sieg Heil“ gerufen, noch habe er den Stinkefinger gezeigt, sagte der Rechtsanwalt. Sein Mandant sei zwar vor Ort gewesen, doch habe er lediglich mit der linken Hand herumgefuchtelt, während er mit der rechten eine Flasche Bier hielt. „Deutsch ist die Heimat, raus mit diesem Pack“, könnte sein, dass er das gerufen habe, aber das sei zum einen weder Gegenstand der Anklage, noch könne sich sein Mandant genau daran erinnern.

Im Gegensatz zum 30-Jährigen konnten sich die beiden Polizeibeamten noch ganz genau erinnern. Sie hatten an diesem Abend den Auftrag, die eintreffenden Flüchtlinge zu schützen. Nachdem der Angeklagte seinen fremdenfeindlichen Spruch gerufen habe, erteilten ihm die Beamten einen Platzverweis. Im Weggehen habe ihnen der Angeklagte dann den linken Mittelfinger gezeigt.

Angeklagter sitzt bereits

Aktuell sitzt der Angeklagte wegen Diebstahls und Unterschlagung ein. Die letztlich auch verhängte Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung hatte bereits Staatsanwalt Stefan Kolb in seinem Plädoyer gefordert. Der Mann habe zwei offene Bewährung und sei mehrfach vorbestraft, sagte der Anklagevertreter.

Auf solche Spitzfindigkeiten ließ sich Richterin Sieglinde Tettmann nicht ein. Sie verhängte genau die Strafe, die von der Staatsanwalt beantragt wurde. Sie habe auch nicht die geringsten Zweifel, dass es so war, wie in der Anklage beschrieben, sagte Tettmann. Die Richterin sprach von einer unverschämten Aussage gegenüber Schutzsuchenden.

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