Die bayerische Staatsregierung will sogenannte Gefährder künftig länger als zwei Wochen einsperren können. In einem Gesetzentwurf zur besseren Überwachung gefährlicher Personen heißt es, dass die bisherige Grenze von 14 Tagen im bayerischen Polizeiaufgabengesetz verfassungsrechtlich nicht nötig sei und wegfallen soll. Zunächst hatte die «Süddeutsche Zeitung» am Dienstag über die geplante Änderung berichtet.