Gefährder länger einsperren

Justizvollzugsanstalt Bayreuth. Archivfoto: Marcus Führer/dpa Foto: red

In Bayern können Terrorverdächtige bei konkreter Anschlagsgefahr maximal 14 Tage in Haft. Die Staatsregierung will diese Frist nun aufheben, die Opposition sieht einen Anschlag aufs Grundgesetz. Der Minister sagt, dass andere Bundesländer auch keine Frist haben.

 
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Die bayerische Staatsregierung will sogenannte Gefährder künftig länger als zwei Wochen einsperren können. In einem Gesetzentwurf zur besseren Überwachung gefährlicher Personen heißt es, dass die bisherige Grenze von 14 Tagen im bayerischen Polizeiaufgabengesetz verfassungsrechtlich nicht nötig sei und wegfallen soll. Zunächst hatte die «Süddeutsche Zeitung» am Dienstag über die geplante Änderung berichtet.

In dem im Internet veröffentlichten Entwurf heißt es, dass es derzeit bereits in Schleswig-Holstein und Bremen keine Höchstdauer für eine vorbeugende Haft gebe. «Mir ist kein einziger Fall des Missbrauchs der dort teilweise seit Jahrzehnten bestehenden Befugnisse bekannt», verwies Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf die beiden norddeutschen Bundesländer.

Nach dem bayerischen Gesetzentwurf soll in Zukunft der Richter anordnen, wie lange die Präventivhaft für Terrorverdächtige dauert. Entsprechend der bundesweit gültigen Vorschrift darf solch eine Haft bei der erstmaligen Anordnung allerdings maximal ein Jahr lang sein. Es sei dabei «in der Praxis kaum vorstellbar», dass das Gericht schon bei erstmaliger Anordnung von dieser möglichen Höchstdauer Gebrauch macht, meinte Herrmann. Die Richter seien streng an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden und die Entscheidungen könnten durch Rechtsmittel angefochten werden.

Die Landtags-Opposition kritisierte die Pläne. SPD-Generalsekretärin Natascha Kohnen sagte, dass die CSU den Rechtsstaat aushebele und Ängste bei den Menschen schüre. Die Grünen sprachen von einem «Anschlag auf unser Grundgesetz».

Das Innenministerium sieht als klassisches Beispiel für solch eine Präventivhaft das Oktoberfest in München an. Wenn befürchtet werde, jemand könnte einen Anschlag auf das Fest planen, würde die Haft für die Dauer der Wiesn angeordnet. Der Gesetzentwurf wird derzeit von Fachverbänden bewertet, anschließend soll er vom Kabinett beschlossen und dem Landtag vorgelegt werden.

Die bayerische Staatsregierung hatte den Entwurf vor einer Woche auf den Weg gebracht. Kernpunkt ist die künftige Überwachung von Extremisten und Gefährdern durch elektronische Fußfesseln. Zudem sollen die Aufzeichnungen von Überwachungskameras länger gespeichert werden dürfen. Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri hatte kritisiert, dass der Gesetzentwurf über das Ziel hinausschieße.

dpa

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