Mitarbeiter weisen sich nicht aus und drohen mit Beschlagnahmung Fußpflegepraxis: Zoff mit dem Gesundheitsamt

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Marion Daliha Däuble-Guth desinfiziert die benutzten Geräte. Foto: red

Marion Daliha Däuble-Guth ist gestern immer noch völlig erschüttert. „Ich dachte, ich bin hier falsch“, sagt sie kopfschüttelnd. Die 55-Jährige betreibt seit Anfang des Jahres in Schnabelwaid eine Praxis für medizinische Fußpflege. Diese Woche hatte sie Besuch vom Gesundheitsamt, den sie so schnell nicht vergessen wird.

 
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Unangekündigt hatten am Mittwochvormittag ein Mann und eine Frau bei ihr geklingelt und sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes vorgestellt. „Gesprochen hat aber nur der Mann. Er hat aber weder einen Ausweis vorgezeigt, noch seinen Namen genannt“, so Däuble-Guth. Es liege eine Anzeige von jemandem aus Creußen gegen sie vor, sie werbe für sich in Anzeigen als Podologin. Dies sei aber falsch, sie ist ärztlich geprüfte Fußpflegerin, sagt die 55-Jährige und zeigt auf die entsprechende Annonce. Da sie gerade Kunden hatte, vereinbarte man einen erneuten Termin am Donnerstag.

„Damit hatte ich ja kein Problem“

Auch da hätten sich die beiden weder namentlich vorgestellt noch ausgewiesen, sondern lediglich gesagt, sie müssten die hygienischen Zustände in der Praxis überprüfen und wollten wissen, was sie genau behandle. „Damit hatte ich ja kein Problem“, so Däuble-Guth weiter. Was sie so aufbringt, ist das Auftreten der beiden Mitarbeiter. So habe die Frau nicht geantwortet, als sie sich wiederholt nach ihrem Namen erkundigte, sondern ungefragt Schränke und Schubladen geöffnet und Fotos von deren Inhalt gemacht. Auch in ihrem Privatbad – die Praxis ist in die Wohnung integriert – habe die Frau Bilder gemacht, wollte in einen privaten Schrank schauen.

Als der männliche Kollege dann im Praxisraum auch die Schublade mit den Patientenkarten öffnet, reicht es Däuble-Guth, immerhin gehe es hier um Datenschutz. „Was glauben Sie, was ich alles kann“, so die Reaktion des Behördenmitarbeiters. „Ich kann das hier auch alles gleich beschlagnahmen“, drohte er an, habe dann aber die Karten dort belassen.

Was wurde nun an der Praxisausstattung bemängelt? „Ich muss die Handtücher in einem verschlossenen Schrank aufbewahren, Geräte wie Zangen, Schleifer und Sonden müssen nach der Sterilisation künftig vakuumiert werden, im Bad muss ein Eimer für die Gästehandtücher aufgestellt werden und in den Sterilisator muss ein Sporensäckchen“, listet die Fußpflegerin auf. Mündlich teilt ihr der Herr vom Gesundheitsamt das mit, ein Protokoll oder irgendetwas Schriftliches bekommt sie nicht. Auch eine Frist, bis wann sie das zu erledigen hat, wird ihr nicht gesetzt. Sie solle ihn halt anrufen, wenn sie soweit ist, so die lapidare Ansage. Auch eine Visitenkarte mit der Telefonnummer verweigert ihr der Mitarbeiter, diktiert ihr diese und dann doch auch seinen Namen.

„So kann man nicht behandelt werden"

Für Däuble-Guth ist das, was festgestellt wurde, kein Problem. Das wird sie ändern und es sind ja auch nur Kleinigkeiten, ergänzt sie. Aber die Art und Weise des Besuchs ärgert sie gewaltig. „So kann man nicht behandelt werden.“

Däuble-Guth hat an einer privaten Berufsfachschule für Kosmetik- und Fußpflege in Nürnberg eine zweimonatige Ausbildung absolviert und vor einem Allgemeinmediziner eine theoretische und praktische Prüfung erfolgreich abgelegt. Neben allgemeiner Anatomie, Erster Hilfe, Hygiene- und Gerätekunde ging es um die Analyse und Behandlung von sogenannten Fußübeln wie Holz- und Pilznagel, Hühneraugen, Fehlstellungen der Füße, eingewachsenen Nägeln und Schweißfüßen. „Im Unterschied zu einem Podologen darf ich keine kleineren chirurgischen Eingriffe vornehmen oder Narkotika verabreichen“, erklärt sie. Dafür habe sie aber auch nie geworben, betont Däuble-Guth, die vor ihrer Ausbildung mehrere Jahre als Hygienefachkraft in einer Arztpraxis gearbeitet hat.

Vorfall geschäftsschädigend

Der ganze Vorfall sei für sie geschäftsschädigend, sagt sie. So haben bereits drei Kunden ihre nächsten Behandlungstermine bei ihr abgesagt. Auf Nachfrage, ob sie einen Alternativtermin möchten, kam die Erwiderung „lieber nicht“. Däuble-Guth ist sich sicher, dass es hier einen Zusammenhang mit dem Besuch des Gesundheitsamtes gibt. Die Kunden, die absagten und jene, die den ersten Auftritt der Behördenvertreter mitbekamen, sind Nachbarn.

Das Landratsamt weist sämtliche Vorwürfe zurück. „Hinsichtlich der berufsrechtlichen Voraussetzungen wurde die Regierung von Oberfranken um entsprechende Auskunft gebeten. Es wurde die Auffassung des Fachbereiches Gesundheitswesen bestätigt, dass die Bezeichnung „Praxis für medizinische Fußpflege“ den Podologen mit spezieller Ausbildung vorbehalten ist“, so Michael Benz, Pressesprecher im Landratsamt auf Kurier-Nachfrage. Nach Rücksprache mit den betreffenden Mitarbeitern hätten diese geäußert, dass der Umgangston „stets kooperativ und deeskalierend“ gewesen sei.

Vielmehr habe Däuble-Guth wenig einsichtig und aufgebracht reagiert. Sie wurde darauf hingewiesen, dass sie auf eine Werbung für medizinische Fußpflege verzichten solle. „Eine Terminvereinbarung gab es nicht, um Frau Däuble-Guth genügend Zeit einzuräumen, ein Protokoll gibt es im Nachgang“, so Benz weiter. Außerdem sei der Inhalt privater Schränke zu keiner Zeit von Interesse gewesen. Auch mit dem Fotografieren sei die Fußpflegerin ausdrücklich einverstanden gewesen. Benz: „Drohungen gegenüber Frau Däuble-Guth wurden von beiden Mitarbeitern des Gesundheitsamtes zu keinem Zeitpunkt geäußert.“

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