„So kann man nicht behandelt werden"
Für Däuble-Guth ist das, was festgestellt wurde, kein Problem. Das wird sie ändern und es sind ja auch nur Kleinigkeiten, ergänzt sie. Aber die Art und Weise des Besuchs ärgert sie gewaltig. „So kann man nicht behandelt werden.“
Däuble-Guth hat an einer privaten Berufsfachschule für Kosmetik- und Fußpflege in Nürnberg eine zweimonatige Ausbildung absolviert und vor einem Allgemeinmediziner eine theoretische und praktische Prüfung erfolgreich abgelegt. Neben allgemeiner Anatomie, Erster Hilfe, Hygiene- und Gerätekunde ging es um die Analyse und Behandlung von sogenannten Fußübeln wie Holz- und Pilznagel, Hühneraugen, Fehlstellungen der Füße, eingewachsenen Nägeln und Schweißfüßen. „Im Unterschied zu einem Podologen darf ich keine kleineren chirurgischen Eingriffe vornehmen oder Narkotika verabreichen“, erklärt sie. Dafür habe sie aber auch nie geworben, betont Däuble-Guth, die vor ihrer Ausbildung mehrere Jahre als Hygienefachkraft in einer Arztpraxis gearbeitet hat.
Vorfall geschäftsschädigend
Der ganze Vorfall sei für sie geschäftsschädigend, sagt sie. So haben bereits drei Kunden ihre nächsten Behandlungstermine bei ihr abgesagt. Auf Nachfrage, ob sie einen Alternativtermin möchten, kam die Erwiderung „lieber nicht“. Däuble-Guth ist sich sicher, dass es hier einen Zusammenhang mit dem Besuch des Gesundheitsamtes gibt. Die Kunden, die absagten und jene, die den ersten Auftritt der Behördenvertreter mitbekamen, sind Nachbarn.
Das Landratsamt weist sämtliche Vorwürfe zurück. „Hinsichtlich der berufsrechtlichen Voraussetzungen wurde die Regierung von Oberfranken um entsprechende Auskunft gebeten. Es wurde die Auffassung des Fachbereiches Gesundheitswesen bestätigt, dass die Bezeichnung „Praxis für medizinische Fußpflege“ den Podologen mit spezieller Ausbildung vorbehalten ist“, so Michael Benz, Pressesprecher im Landratsamt auf Kurier-Nachfrage. Nach Rücksprache mit den betreffenden Mitarbeitern hätten diese geäußert, dass der Umgangston „stets kooperativ und deeskalierend“ gewesen sei.
Vielmehr habe Däuble-Guth wenig einsichtig und aufgebracht reagiert. Sie wurde darauf hingewiesen, dass sie auf eine Werbung für medizinische Fußpflege verzichten solle. „Eine Terminvereinbarung gab es nicht, um Frau Däuble-Guth genügend Zeit einzuräumen, ein Protokoll gibt es im Nachgang“, so Benz weiter. Außerdem sei der Inhalt privater Schränke zu keiner Zeit von Interesse gewesen. Auch mit dem Fotografieren sei die Fußpflegerin ausdrücklich einverstanden gewesen. Benz: „Drohungen gegenüber Frau Däuble-Guth wurden von beiden Mitarbeitern des Gesundheitsamtes zu keinem Zeitpunkt geäußert.“