„Das ist unter der Gürtellinie“, schimpft Oma Margarete Fischer. Die Wut auf das Jobcenter sitzt noch tief, sehr tief. „Die hätten uns mal vormachen sollen, wie man Kondome auskocht“, sagt sie. „Vielleicht in der Kaffeemaschine?“ Tatsächlich ist gerade diese Forderung nur schwer nachvollziehbar. Denn es handelt sich um ein medizinisches Hilfsmittel, das nur einen Tag getragen werden darf.
Darauf weist der Hersteller aus Baden-Württemberg hin, der nicht genannt werden möchte. „Gesunder Menschenverstand hätte gereicht“, sagt ein Mitarbeiter. Denn es steht alles auf der Packung. Das Kondom werde festgeklebt, danach abgezogen – und weggeworfen. Streng nach den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes. Die Forderung des Jobcenters sei „eine Frechheit“, sagt Oma Fischer. „Die sollen sich um die Leute kümmern, damit sie in Arbeit kommen.“
Eine ganze Familie und eine Betreuerin sei eingebunden in die Pflege und spare Geld, weil kein Heim und keine Einrichtung involviert ist. „Wir verbringen lieber Zeit mit Tobias in der Stadt oder in einem Freizeitpark“, sagt sie.
Das alles hat das Bayreuther Gericht in seinem Urteil, das dem Kurier vorliegt, auch berücksichtigt: Das Pflegegeld – Tobias bekommt etwa 700 Euro im Monat – diene eben nicht dazu, die Pflege voll zu finanzieren. Sondern die „Pflegebereitschaft nahestehender Personen zu fördern“. Wäre eine schlecht bezahlte Pflegekraft rund um die Uhr für Tobias da, würde das mehr als 5000 Euro im Monat kosten. Die Familie hat weniger als die Hälfte des Geldes zur Verfügung. Sie bringt nur viel Zeit und noch mehr Zuwendung ein. Und das nicht, so das Urteil, damit Tobias einen Teil des Unterhaltes für seine Kinder zahlen kann, sondern um ihn zu unterstützen.
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