Damit kann der Bau einer Parkgarage parallel zur Albert-Schweitzer-Straße in Angriff genommen werden. Aufgrund einer Klage von Anwohnern konnte der Zweckverband die Pläne zu einem ersten Parkhausneubau nicht durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth gab den Klägern Recht, die sich von dem Neubau erheblich in ihrer Wohnqualität beeinträchtigt fühlten. Außerdem stufte es die Fläche als Mischgebiet ein.