Urteil im Schlosspark-Prozess erwartet

Polizisten der Bereitschaftspolizei suchen am 05.01.2016 im Schlosspark in Wiesentheid nach Spuren. Im dem Schlosspark hat ein Spaziergänger beim Gassigehen mit seinem Hund am Morgen eine schwer verletzte 22-Jährige gefunden. Archivfoto: NEWS5 / Herse/dpa Foto: red

Im sogenannten "Wiesentheid-Prozess" wird das Urteil erwartet. Dabei geht es um zwei entscheidende Fragen: War es versuchter Mord oder Totschlag? Und gilt Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?

 
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Mit Spannung wird das Urteil im sogenannten Wiesentheid-Prozess um eine Messerattacke auf eine junge Frau in Unterfranken erwartet. Die Richter am Würzburger Landgericht wollen am Donnerstag (14.30 Uhr) das Strafmaß verkünden. Dabei geht es um zwei entscheidende Fragen: Wertet das Gericht den Angriff auf eine 23 Jahre alte Frau im Schlosspark von Wiesentheid (Landkreis Kitzingen) als versuchten Mord oder als versuchten Totschlag? Und wendet es Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht an?

Der mutmaßliche Haupttäter ist 20 Jahre alt. Er hatte zugegeben, seiner Ex-Freundin drei Stiche in Hals, Kopf und Nacken versetzt und den Schlosspark in dem Glauben verlassen zu haben, dass sie tot sei. Die Frau überlebte den Angriff im Januar 2016 nur knapp.

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der Mann für 14 Jahre hinter Gitter. Als er erkannt habe, dass er seine Ex-Freundin nicht zurückgewinnen könne, habe er mit «absoluter Tötungsabsicht» gehandelt und sei voll schuldfähig. Die Verteidiger des 20-Jährigen sehen die Tat hingegen als versuchten Totschlag, nicht als Mordversuch. Außerdem sei er als Jugendlicher zu bestrafen, nicht als Erwachsener. Sie beantragten sechseinhalb Jahre Gefängnis.

Den 19 Jahre alten mutmaßlichen Komplizen sah der Staatsanwalt als Mittäter bei dem versuchten Mord. Er habe die Frau in den Park gelockt und die Tat aus «lebensverachtender Sensationslust» nicht verhindert - weil er zuschauen wollte. Die Anklage forderte neun Jahre Gefängnis. Seine Verteidiger bestritten die Mittäterschaft: Er habe kein eigenes Interesse am Tod der Frau gehabt, sondern nur Beihilfe geleistet. Eine Strafe von viereinhalb Jahren reiche aus.

Die Jugendgerichtshilfe hatte Jugendstrafrecht für den 19-Jährigen empfohlen. Für den Haupttäter gab sie keine Empfehlung ab.

dpa

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