60-Jähriger wird wegen Drogendelikten zu 16 Monate Haft verurteilt Freispruch: Sex geschah freiwillig

Stephan Herbert Fuchs
 Foto: red

Überraschung im Vergewaltigungsprozess vor dem Landgericht. Der 60 Jahre alte Angeklagte wurde zwar wegen Drogendelikten zu 16 Monaten Haft verurteilt, vom Vorwurf der Vergewaltigung aber freigesprochen.

 
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Freiwillig oder nicht, das war eine der wesentlichen Fragen, die das Gericht zu klären hatte. Denn der Angeklagte räumte offenherzig ein, bei verschiedenen Sexspielchen mitgemacht zu haben – auf ausdrücklichen Wunsch seines Bekannten und dessen 20-jähriger Freundin. Doch schon bei der Frage des angeblichen Tatorts kamen Täter und Opfer zu völlig unterschiedlichen Angaben. Während die 20-Jährige behauptete, zwei Mal in der Wohnung des Angeklagten im Bayreuther Landkreis vergewaltigt worden zu sein, sprach der Angeklagte von zwei Fällen des einvernehmlichen Sex’ mit der jungen Frau – einmal bei sich, einmal bei ihr zu Hause in der Hammerstatt. Was eine Bekannte der Frau bestätigte.

Frau habe sich in ein besseres Licht rücken wollen

„Wenn die Hauptbelastungszeugin in einem derart wesentlichen Punkt als widerlegt anzusehen ist, bricht das gesamte Gebäude zusammen“, sagte Richter Michael Eckstein. Staatsanwaltschaft wie Verteidigung hatten in Sachen Vergewaltigung auf Freispruch plädiert. Staatsanwalt Michael Hofmann aus Mangel an Beweisen. Verteidiger Volker Beermann warf der Zeugin dagegen vor, bewusst gelogen zu haben. Die Frau, die eine Haftstrafe absitzt, habe sich in ein besseres Licht rücken und als Opfer darstellen wollen.

Verurteilt wurde der Angeklagte schließlich dafür, dass er einer 26-jährigen Frau vier Konsumeinheiten Crystal Speed überlassen und ihr drei Mal jeweils ein Gramm Crystal Speed für zusammen 300 Euro verkauft hatte sowie für Drogenschmuggel.

Symbolbild: pa


Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Mittwochsausgabe (10. Oktober) des Nordbayerischen Kuriers.

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