Angeklagter soll Gespräch mit Job-Center Mitarbeiter mitgeschnitten haben Freispruch für Hartz-IV-Empfänger

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 Foto: red

Ein arbeitsunfähiger Hartz-IV-Empfänger soll unerlaubt ein Gespräch mit einem Berater im Jobcenter in Kulmbach aufgezeichnet haben. Weil sich jedoch nicht mehr genau nachvollziehen ließ, was genau vorgefallen ist, erließ das Amtsgericht Kulmbach nun einen Freispruch.

 
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Bereits im vergangenen Jahr stand der 58-jährige Kulmbacher wegen "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" vor Gericht. Der Mann lag offenbar mit der Behörde desöfteren im Clinch. Zu den Gesprächen im Jobcenter nahm er meistens einen Vertrauten als Beistand mit. Der Berater hatte ihm wohl sogar zunächst zugestanden, Gespräche aufzuzeichnen. Nach einer Änderung der Hausordnung war das jedoch nicht mehr zulässig. Das sei dem Kunden mitgeteilt worden, der hinterher dem Berater gesagt haben soll, doch alles mitgeschnitten zu haben.

Die Polizei durchsuchte die Wohnung des Mannes und nahm das Diktiergerät mit. Im Durchsuchungsbeschluss waren die Bänder nicht erwähnt worden. Wegen dieser Panne wurde der Prozess unterbrochen. Doch auch nach der erneuten Durchsuchung der Wohnung ließen sich keine Beweise für die Tat finden. Da sie nicht eindeutig nachweisbar war, wurde der Mann schließlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen.

Symbolbild: pa

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