Bereits im vergangenen Jahr stand der 58-jährige Kulmbacher wegen "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" vor Gericht. Der Mann lag offenbar mit der Behörde desöfteren im Clinch. Zu den Gesprächen im Jobcenter nahm er meistens einen Vertrauten als Beistand mit. Der Berater hatte ihm wohl sogar zunächst zugestanden, Gespräche aufzuzeichnen. Nach einer Änderung der Hausordnung war das jedoch nicht mehr zulässig. Das sei dem Kunden mitgeteilt worden, der hinterher dem Berater gesagt haben soll, doch alles mitgeschnitten zu haben.
Angeklagter soll Gespräch mit Job-Center Mitarbeiter mitgeschnitten haben Freispruch für Hartz-IV-Empfänger
Ute Eschenbacher 06.09.2013 - 10:27 Uhr
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