Arbeitsgericht weist Klage ab: Kein Hinweis, dass 52-Jährige wegen ihres Alters nicht eingestellt wurde Frau fühlt sich von Stadt diskriminiert

Von Peter Engelbrecht
Foto: Ronald Wittek Foto: red

Eine erfolglose Bewerberin um eine Stelle bei der Stadt Bayreuth fühlte sich wegen ihres damaligen Alters von 52 Jahren diskriminiert. Doch das Arbeitsgericht in Bayreuth wies ihre Klage auf Entschädigung ab.

 
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Die Frau hatte sich im November 2014 auf die ausgeschriebene Stelle einer persönliche Referentin für Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe beworben. Insgesamt lagen 135 Bewerbungen vor, zum Vorstellungsgespräch wurden sechs Kandidaten eingeladen. Letztendlich bekam eine 48-jährige Frau mit langjähriger Verwaltungserfahrung den Job. Die Unterlegene forderte nun eine Diskriminierungsentschädigung. 

Der Rechtsanwalt der Stadt, Uwe Scheder, wies die Vorwürfe zurück. Die unterlegene Bewerberin sei in die engere Wahl, aber nicht in die Endauswahl gekommen. "Das Alter war kein Entscheidungskriterium", versicherte Scheder, schließlich sei auch eine 27-jährige Bewerberin abgelehnt worden. Für die Klägerin sei es wegen ihres aktuellen Alters von 53 Jahren schwierig, eine Festanstellung zu bekommen, erläuterte eine Juristin des DGB-Rechtsschutzes, die sie vor Gericht vertrat. Ihre Mandantin habe sich schon mehrfach bei der Stadt Bayreuth erfolglos beworben, unter anderen auf die Stelle einer Kulturreferentin.

Sie habe sich nach ihrer unverschuldeten Arbeitslosigkeit in den vergangenen drei Jahren 88mal beworben - vergeblich. In der ausgeschriebenen Stelle sei langjährige Verwaltungserfahrung gefordert worden, die könne eine 27-Jährige mit gerade abgeschlossenem Studium doch gar nicht haben, sagte die Klägerin. Doch die junge Frau sei trotzdem zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Dabei sei sie selbst angesichts langjähriger Verwaltungsarbeit als OB-Referentin geradezu prädestiniert gewesen, habe alle Voraussetzungen erfüllt, sei aber nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden.

Bereits eine Woche nach ihrer Bewerbung hatte sich die Klägerin im November 2014 schriftlich an Merk-Erbe gewandt und vermutet, dass sie den Job wegen ihres Alters doch nicht bekommen werde. Als sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurde, verschickte sie eine symbolische Rote Karte ans Rathaus. Sie habe von der Stadt eine etwas andere Reaktion erwartet. "So schreibt doch nur jemand, der total verzweifelt ist und keine Stelle findet", sagte die Frau. Sie habe sich persönlich an die Oberbürgermeisterin gewandt und gehofft, zur Bürgersprechstunde eingeladen zu werden, um miteinander zu reden.             

Wie Richter Stefan Nützel erläuterte, gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf eine Einstellung und ein Vorstellungsgespräch. "Wir können die Einstellungskriterien nicht kontrollieren", fügte er hinzu. Ob das Alter eine Rolle spiele, sei schwer fassbar. Nützel wies die Klage ab. Es gebe kein Indiz, dass das Alter bei der Ablehnung eine Rolle gespielt habe. Zudem sei der Altersunterschied von vier Jahren zwischen den beiden Bewerberinnen nicht groß gewesen.  Vielleicht sei die Klägerin "ein bisschen zu selbstbewusst aufgetreten", um als Assistentin der Oberbürgermeisterin zu arbeiten, vermutete Nützel. Eine Berufung ist möglich.

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