Frau erwürgt - Acht Jahre Haft

 Foto: red

Immer wieder gab es in der Ehe Auseinandersetzungen - vor allem um Geld. Als die Frau ihren Mann schließlich wegen eines anderen verlassen will, kommt es im mittelfränkischen Lichtenau zum tödlichen Streit.

 
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Weil er seine Frau erwürgt hat, muss ein 25 Jahre alter Mann aus dem mittelfränkischen Lichtenau lange ins Gefängnis. Das Landgericht in Ansbach verurteilte den Mann am Donnerstag wegen Totschlags zu acht Jahren Haft. Der Angeklagte habe den Entschluss gefasst, seine Frau zu töten, weil diese ihn wegen eines anderen Mannes verlassen wollte, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Dann habe er die 26-Jährige «massiv gewürgt» - laut Gutachten mindestens drei Minuten lang. Mit seiner Tat habe er den Angehörigen der jungen Frau schweres Leid zugefügt.

Es sei zwar nachvollziehbar, dass sich der 25-Jährige über einen Seitensprung seiner Frau geärgert habe. Trotzdem hätte sich der Angeklagte «am Riemen reißen» müssen, sagte der Richter. Die Ehe der beiden sei von Anfang an problematisch gewesen. Immer wieder hätten sie Geldprobleme - und Streit darüber - gehabt.

Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte berichtet, seine Frau habe ihm wenige Tage vor der Tat im Mai 2016 eröffnet, dass sie ihn verlassen werde. Bei einem Streit habe sie sich dann über ihn lustig gemacht, und dadurch sei die Situation eskaliert. An die Momente danach habe er aber keine Erinnerung mehr. Dann sei er mit seiner damals fünf Jahre alten Tochter, die während der Tat geschlafen habe, zu seinen Eltern gegangen und habe dort mit seiner Mutter auf die Polizei gewartet.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert, die Vertreter der Nebenklage sogar lebenslange Haft. Der Oberstaatsanwalt hatte in seinem Schlussvortrag gesagt: «Der Angeklagte mauert. Er will uns im Dunkeln lassen, was passiert ist. Die behauptete Erinnerungslücke ist nicht nachvollziehbar.» Der Verteidiger hatte höchstens sechs Jahre Haft für seinen Mandanten gefordert.

Bereits zweimal war mit dem Abschluss des Verfahrens gerechnet worden. Dann wurde die Entscheidung aber in beiden Fällen vertagt.

 

dpa

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