Förster gesteht sexuellen Missbrauch

Ein Wachtmeister nimmt Linus Förster (r) im Landgericht Augsburg die Handschellen ab. Der ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehrfach schlafende Frauen missbraucht und dabei teilweise auch heimlich Videoaufnahmen gemacht haben. Förster hatte wegen der Vorwürfe zum Jahresende 2016 sein Landtagsmandat aufgegeben, außerdem war er aus der SPD ausgetreten. Seit Ende 2016 ist er in Untersuchungshaft. Foto: Stefan Puchner/dpa Foto: red

Der wegen sexuellen Missbrauchs von Frauen angeklagte frühere Landtagsabgeordnete Linus Förster hat mittels einer sogenannten Verteidigererklärung vor Gericht ein Geständnis abgelegt.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Augsburg trug der Anwalt des 52-Jährigen am Montag im Namen Försters eine Erklärung vor, in der die meisten angeklagten Fälle eingeräumt werden. Förster sollte anschließend im Laufe des ersten Verhandlungstages selbst noch ergänzende Angaben machen.

Seit Dezember in U-Haft

Förster wird vorgeworfen, aus sexuellen Gründen etliche Straftaten begangen zu haben. Außerdem ist er wegen des Besitzes von Kinderpornos angeklagt. Der ehemalige SPD-Politiker sitzt wegen der Vorwürfe seit Dezember in Untersuchungshaft. Sein Verteidiger Walter Rubach hatte bereits vor dem Prozess angekündigt, dass Förster ein weitgehendes Geständnis ablegen werde.

Rubach hatte im Vorfeld mit der Staatsanwaltschaft bereits über das Strafmaß verhandelt. Demnach kann Förster im Fall eines umfassenden Geständnisses mit einer Strafe von etwa vier Jahren Gefängnis rechnen, wie aus einer Aktennotiz der Anklagebehörde hervorgeht.

Heimliche Videoaufnahmen

Förster soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehrfach schlafende Frauen missbraucht und dabei teilweise auch Videoaufnahmen gemacht haben. In weiteren Fällen soll er seine damaligen Freundinnen und sich jeweils heimlich beim gemeinsamen Sex gefilmt haben. Der Angeklagte räumt die meisten Taten ein, nur einen versuchten Missbrauch bestreitet er. Ein Fall von heimlichen Aufnahmen hätte laut Rubach zudem nicht angeklagt werden dürfen, weil sich der Vorfall im Freien und nicht in einer geschützten Wohnung zugetragen habe.

Ein Urteil in dem Prozess wird bis Ende September erwartet. Förster war wegen der Vorwürfe Ende 2016 aus der SPD ausgetreten und hatte sein Landtagsmandat niedergelegt.

dpa

Autor