Pragmatische Zwischenlösung
Die IHK Coburg fordert deshalb „der unterbrechungsfreien Weiterführung des ,Digital.Bonus’ höchste Priorität einzuräumen“. Eine „pragmatische Zwischenlösung“ könnte darin bestehen, dass diejenigen Unternehmen, die die Planungen für einen Antrag bis zur Entscheidungsreife vorangetrieben haben, noch 2017 einen Antrag stellen können, die Abrechnung des Projekts aber erst im Jahr 2018 erfolgt.
Wie wichtig ein Schwenk des Wirtschaftsministeriums beim „Digitalbonus.Bayern“ wäre, erläutert Reinhard Ehrlich. Das Unternehmen des Diplom-Ingenieurs für Elektrotechnik, eine EDV-Beratung, nutze die Chancen des Förderprogramms, „um bei unseren Kunden konsequent für eine verbesserte Infrastruktur an Server- und Sicherheitstechnik zu werben und mit Software Arbeitsabläufe weiter zu digitalisieren“. Diese Projekte seien mit der Auflegung des Förderprogramms „Digitalbonus.Bayern“ Ende 2016 „verstärkt und zahlreich nachgefragt worden“.
Seit die IHK, die Handwerkskammer sowie kommunale Wirtschaftsförderer im Februar in die Werbung für das Programm eingestiegen sind, sei die Nachfrage nochmals gestiegen. Projekte, die förderwürdig sind, seien für die Unternehmen von großer Bedeutung, könnten jedoch nicht von heute auf morgen vorbereitet und umgesetzt werden. „Monatelange Vorarbeiten und zeitaufwendige Angebotsstellungen sind notwendig“, erläutert Reinhard Ehrlich.
Verärgerung nachvollziehbar
Daher sei die Verärgerung bei Kunden und Anbietern großer Systemlösungen „groß und nachvollziehbar, wenn wir nach zwei Monaten intensiver Arbeit abrupt durch den Fördergeber (das Wirtschaftsministerium, Anmerkung der Redaktion) ausgebremst und für die Antragstellung auf das nächste Jahr vertröstet werden“, kritisiert der EDV-Fachmann. Die bayerische Staatsregierung „lässt an dieser Stelle jegliche Form von gebotenem Pragmatismus vermissen“.
Eine Sprecherin des bayerischen Wirtschaftsministeriums sagte unserer Zeitung, „wir setzen das erfolgreiche Programm ,Digital.Bonus’ 2018 mit aufgestockten Mitteln fort“. Dazu sei allerdings ein Nachtragshaushalt nötig, den der Landtag beschließen müsse. Solange dies nicht geschehe, könne der Betrag, der zusätzlich in den „Digital.Bonus“ fließe, nicht beziffert werden.
Zur Kritik und zu den Vorschlägen der Industrie- und Handelskammer zu Coburg sowie der IHK für Oberfranken Bayreuth äußerte sich die Ministeriumssprecherin nicht.