Insgesamt kann ein Versicherter bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten. "Das gilt für jede Krankheit einzeln", sagt Pohl. Gerechnet werde ab dem ersten Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit. Privat Versicherte erhalten Krankentagegeld, das nach ähnlichen Richtlinien ausgezahlt wird. "Es kann bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes ersetzen", erklärt Lullies. Die Versicherung lege dabei den Durchschnittsverdienst der vergangenen zwölf Monate vor Krankheitsbeginn zugrunde. Die Zahlung ende auch nicht zwangsweise nach 78 Wochen, sondern könne - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind - bis zum tatsächlichen Ende der Krankheit weitergezahlt werden. Selbstständige könnten wählen, ob sie die Unterstützung wenige Tage nach der Krankschreibung erhalten wollen - und nicht erst ab der siebten Woche wie gesetzlich vorgeschrieben. Der Tarif sei dann entsprechend teurer. Die Versicherten müssten ihrem Anbieter außerdem mitteilen, wenn sich ihr Nettoeinkommen ändere, damit sie stets angemessen abgesichert seien. Oft seien es Kleinigkeiten, die Versicherte beim Krankengeld außer Acht ließen, sagt Pohl. "Unser Tipp: Achten Sie immer darauf, dass die Krankschreibung lückenlos ist." Wer zum Beispiel erst einmal von Montag bis Freitag krankgeschrieben sei und verlängern müsse, solle das am letzten Tag der Krankschreibung - also Freitag - tun. Warte er bis zum nächsten Montag, zahle die Kasse kein Geld für das zurückliegende Wochenende. Das mache sich nicht nur direkt auf dem Konto bemerkbar. "Das fällt hinterher auch bei den Rentenversicherungsbescheinigungen auf", sagt Pohl. Denn vom Krankengeld würden auch Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt. Wichtig auch: "Der Arbeitnehmer sollte den Durchschlag seiner Krankschreibung, den er vom Arzt für seine Versicherung erhält, schnell dorthin schicken." Je schneller der Versicherte den Beleg verschickt, desto schneller könne die Kasse den Fall bearbeiten.