Fichtelberg und Heinz Steinhart könnten nicht mehr lange verbunden bleiben, oder besser: verbunden bleiben müssen. Das machte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg in einem sogenannten Hinweisbeschluss klar. Nicht alle Gründe, die Fichtelberg im vergangenen Jahr angeführt hatte, um aus dem Vertrag mit dem umstrittenen Badbetreiber herauszukommen, halten die Richter für nicht ausreichend. Bis auf einen, und der wiegt schwer: Steinhart hatte im März vergangenen Jahres angekündigt, er werde „die Therme plattmachen". Für nicht ausreichend hielten die Richter die Argumente der Gemeinde, Steinhart habe seine „Raten" für das Bad nicht bezahlt oder das zerrüttete Verhältnis zwischen Badbetreiber und der Gemeinde. Auch die harte Gangart Steinharts im Umgang sei kein Grund, einen Vertrag zu lösen. Die Auseinandersetzungen seien beiderseits „hart" geführt worden.