Oberlandesgericht Bamberg spricht zwar kein Urteil, räumt aber Gemeinde Chancen ein, Vertrag mit Steinhart zu beenden Fichtelberg: Wolken über Thermenruine lichten sich

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Die Thermenruine in Fichtelberg Foto: red

Der Thermenstreit geht weiter: Aber die Zwangsehe der Gemeinde Fichtelberg mit Badbetreiber Heinz Steinhart scheint am Ende. Das Oberlandesgericht Bamberg hat zwar „noch keine abschließende Entscheidung" getroffen. Die Parteien werden sich im Oktober nochmal vor dem Gericht treffen. Aber dass die Gemeinde vom Vertrag mit Steinhart zurückgetreten ist, sehen die Richter als folgerichtig an.

 
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Fichtelberg und Heinz Steinhart könnten nicht mehr lange verbunden bleiben, oder besser: verbunden bleiben müssen. Das machte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg in einem sogenannten Hinweisbeschluss klar. Nicht alle Gründe, die Fichtelberg im vergangenen Jahr angeführt hatte, um aus dem Vertrag mit dem umstrittenen Badbetreiber herauszukommen, halten die Richter für nicht ausreichend. Bis auf einen, und der wiegt schwer: Steinhart hatte im März vergangenen Jahres angekündigt, er werde „die Therme plattmachen". Für nicht ausreichend hielten die Richter die Argumente der Gemeinde, Steinhart habe seine „Raten" für das Bad nicht bezahlt oder das zerrüttete Verhältnis zwischen Badbetreiber und der Gemeinde. Auch die harte Gangart Steinharts im Umgang sei kein Grund, einen Vertrag zu lösen. Die Auseinandersetzungen seien beiderseits „hart" geführt worden.

Die Bamberger Richter gehen davon aus, dass Steinhart seine Drohung, das Bad zu schließen „in die Tat umgesetzt hätte". Steinharts Drohung „war ernst gemeint und wurde ernst genommen", so der Vorsitzende Richter. Das „Plattmachen" wäre aber ein angekündigter Vertragsbruch. Und die Gemeinde hätte das Recht gehabt, den Vertrag mit Steinhart fristlos zu kündigen und das Bad zurückzubekommen. Ohne jede Entschädigung.

Zahl der Akten steigt wöchentlich

Experten sehen in diesem Beschluss einen Versuch des Gerichtes, Licht ins Dickicht des undurchsichtigen Prozesses zu bringen. Die Zahl der Akten steigt wöchentlich, ein Beteiligter spricht sogar von „ausufernden" Tendenzen.

Trotz der neuen Gangart des Gerichtes wird es nicht einfach – für beide Seiten. Bis zum Oktobertermin ist noch zu klären, wie mit den ausstehenden Müll- und Kanalgebühren sowie den Löhnen der Thermenmitarbeiter umzugehen ist. Dazu müssen die Parteien Stellung nehmen und weitere Akten beibringen.

Die Gemeinde fordert von Steinhart etwa 1,5 Millionen Euro unter anderem wegen dieser Kosten und wegen entgangener Pachtzahlungen. Ein erstes Urteil vor dem Landgericht in Bayreuth hatte der Gemeinde recht gegeben, der Badbetreiber ging in die Berufung. Er werde, sagte er dem Kurier vor einiger Zeit, im Notfall bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Steinhart will nachweisen, dass er die „Plattmachen"-Drohung nicht ernst meinte. Er habe zwar gedroht, aber mit einem großen „wenn". Er habe das Bad nur dann plattmachen wollen, wenn ihm die Gemeinde beim Ausbau der Therme finanziell nicht helfe.

Jeder Unternehmer trägt selbst Risiko

Bei diesem Argument aber hat das Gericht klargemacht: Jeder Unternehmer trägt selbst sein wirtschaftliches Risiko. Selbst wenn es zu einem Wegfall der wirtschaftlichen Existenzgrundlage kommt und andere Thermen um Fichtelberg herum gebaut werden. Dieses Risiko sei Steinhart bekannt gewesen. Trotzdem hätte er seinen Vertrag erfüllen müssen.

Bürgermeister José-Ricardo Castro-Riemenschneider (CSF) hätte zwar lieber ein Urteil gehabt, aber er zeigt sich sehr zuversichtlich. Die Gemeinde sehe sich bestätigt, dass der Weg bisher der richtige gewesen sei.

Nicht in die Entscheidungshoheit des Gerichtes fällt, wem die Versicherungssumme dereinst zustehen wird. Steinhart kommentierte den Gerichtstermin unaufgeregt. Er wisse, dass die Aussagen des Richters noch kein Urteil sind.

Steinhart stellt Strafanzeige

Anfang der Woche hat Steinhart Strafanzeige gegen die Gothaer Versicherung gestellt. Sie habe sein Unternehmen verleumdet. Unter anderem mit der Behauptung, Kristall AG sei wirtschaftlich schwach. „Ich freu' mich auf das juristische Schlachtfest mit der Gothaer." Diese bestätigte die Anzeige nicht.

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