Anfechtungsgrund
„Müller liefert einen Wahlanfechtungsgrund", sagt Geyer vom Landratsamt. Als Anwalt hätte er wissen müssen, was notwendig sei für eine Zweitwohnung. Müller verweist auf die handschriftliche Abrechnung für Müllgebühren über 92,40 Euro von Anfang Februar. Dem Kurier liegt das Dokument vor. Zudem sei das Meldegesetz nicht eindeutig, was die Nutzung der Zweitwohnung angehe, sagt Müller. Und außerdem sei er „nicht nur Anwalt, sondern auch Mensch". Müller sieht gute Chancen, sich gerichtlich gegen einen möglichen Rauswurf aus der Gemeinderatsliste zu wehren.
Auch seine Lebensgefährtin Stefanie Mader, die weiter hinten auf der FWG-Liste rangiert, ist von einem Rauswurf bedroht. Als Gemeinderäte aber können beide trotzdem gewählt werden, Müller und Mader. Was mit den Stimmen der beiden Kandidaten nach der Wahl passiert, steht noch nicht fest. Das müsse geprüft werden, sagt Geyer. Das entscheidet der Wahlausschuss. Auch eine eventuelle Klage müsse abgewartet werden. Und die wird kommen: Die Freien Wähler werden klagen, bestätigt Gert Roderer. Und Müller hat einen neuen Zweitwohnsitz gefunden: Bei einem anderen Parteifreund.