Feuer frei auf auffällige Wölfe

Von Jürgen Umlauft
Archivfoto: Ronald Wittek Foto: red

Die Staatsregierung will mit einem „Bayerischen Aktionsplan Wolf“ den Artenschutz mit dem Schutzbedürfnis von Bevölkerung und Landwirten versöhnen. Die dafür am Dienstag vom Ministerrat gebilligten Eckpunkte sehen vor, die Wolfspopulation in Bayern zu begrenzen und verhaltensauffällige und Nutztierherden bedrängende Wölfe zum Abschuss freizugeben.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Grundsätzlich setzt die Staatsregierung aber auf Prävention durch die Förderung von stabilen Weidezäunen oder Herdenschutzhunden. Ministerpräsident Markus Söder erklärte, man verfolge beim Umgang mit dem Wolf einen „pragmatischen Ansatz“. „Das Thema gibt weder Anlass zu Hysterie noch zur Romantik“, sagte Söder. Das Auftreten des Wolfes sei in jedem Fall eine Herausforderung.

Maßnahme an die Grenze dessen, was das EU-Recht erlaubt

Umweltminister Marcel Huber betonte, dass der Wolf nach EU-Recht weiterhin den höchsten Schutzstatus besitze. „Einen Wolf einfach anzuschießen, ist eine Straftat“, hob er hervor. Andererseits habe der Schutz des Menschen höchste Priorität, zudem müsse überall im Land dauerhafte Weidetierhaltung möglich sein.

Mit den geplanten Maßnahmen gehe man laut Huber deshalb „an die Grenze dessen, was das EU-Recht hergibt“. Demnach sei klar, das ein verhaltensauffälliger Wolf, der auf Menschen zugehe und durch Siedlungen streife, durch Einfangen oder Abschuss aus der Natur entnommen werden müsse.

Förderprogramm zum Schutz von Weidetieren

Beim Schutz von Weidetieren habe die Prävention Vorrang, erläuterte Huber. So würden künftig Experten der Umwelt- und Agrarverwaltung im Einzelfall entscheiden, ob und welche Schutzmaßnahmen möglich oder angeraten seien. Dazu soll es ein eigenes, mit ein bis zwei Millionen Euro ausgestattetes Förderprogramm geben. Von Wölfen verursachte Schäden würden weiterhin „vollumfänglich“ durch den Ausgleichsfonds große Beutegreifer ausgeglichen. Im vergangenen Jahr seien dafür 6000 Euro fällig geworden, teilte Huber mit.

Sollten Präventionsmaßnahmen nicht greifen oder wegen der Unwegsamkeit des Geländes nicht möglich sein, könne die zuständige Naturschutzbehörde die Entnahme des Tieres anordnen. Dies könnten Maßnahmen der Vergrämung sein, aber auch der Abschuss.

Huber: "Der Wolf hat seinen Platz in Bayern"

„Der Wolf hat seinen Platz in Bayern, aber nicht überall“, sagte Huber. Derzeit sind in Bayern drei Wolfsrudel nachgewiesen, unter anderem auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr und im Nationalpark Bayerischer Wald. Dazu kommen immer wieder „durchziehende“ Tiere. Die Population solle auf das „artenschutzrechtlich Erforderliche begrenzt“ werden, sagte Huber. Konkrete Zahlen, was „erforderlich“ ist, nannte Huber jedoch nicht.

SPD-Umweltsprecher Florian von Brunn warnte die Staatsregierung davor, europäisches Naturschutzrecht zu brechen. Eine Verteufelung des Wolfes sei weder zielführend noch sachlich richtig. Die Beute des Wolfes bestehe zu 90 Prozent aus Schalenwild, womit er zu einem gesunden Gleichgewicht in der Natur beitrage. Weniger als ein Prozent seiner Beute seien Schafe. Wolfsangriffe auf Menschen habe es in Europa seit über 50 Jahren nicht gegeben. Die Pläne der CSU-geführten Staatsregierung seien daher „reine Panikmache im Wahlkampf“, urteilte SPD-Sprecher von Brunn.

Bilder