Ältestenausschuss des Stadtrats lehnt Satzungsentwurf für Festspiele GmbH ab Strafanzeige droht: Merk-Erbe wegen Festspielen in der Klemme

Von Florian Zinnecker
Die Bayreuther Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe (hier bei der Festspiel-Eröffnung 2013 mit Bundeskanzlerin Angela Merkel) gerät in den Gremien der Bayreuther Festspiele zunehmend unter Druck. Foto: Wittek Foto: red

Die Stadt Bayreuth will sich mit dem drohenden Machtverlust in der Bayreuther Festspiele (BF) GmbH nicht ohne Weiteres abfinden. Der Ältestenausschuss des Stadtrats hat sich am Montag – zwei Tage vor der Entscheidung im Stadtrat – mit großer Mehrheit gegen den Satzungsentwurf ausgesprochen. Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe bringt dies nur noch weiter in die Bredouille - ihr droht sogar eine Strafanzeige.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Diskussion um die neue Satzung der BF GmbH fand bislang meist hinter verschlossenen Türen statt. So auch in der gestrigen Sitzung des Ältestenausschusses, der nicht-öffentlich die gleichfalls nicht-öffentliche Abstimmung am Mittwoch im Stadtrat vorbereitete. Schon am 27. März hatte sich der Stadtrat mit einem Entwurf einer neuen GmbH-Satzung befasst. Die Räte stimmten grundsätzlich zu, beauftragten die Stadtverwaltung aber, in einigen Punkten weiterzuverhandeln: Bayreuth solle in den zentralen Fragen nicht überstimmt werden dürfen – bei Satzungsänderungen, bei Auflösung der GmbH, bei der Frage, wer die Festspiele leiten soll.

Jetzt legte das dafür zuständige Bayerische Finanzministerium eine neue Fassung vor – mit einigen Änderungen: Bei Satzungsänderungen und im Falle einer Auflösung der GmbH muss Bayreuth zustimmen; in der Festspielleiter-Frage können die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaats Bayern und der Mäzenatengesellschaft „Freunde von Bayreuth“ die Vertreter der Stadt Bayreuth auch künftig überstimmen.

Geänderte Stimmverteilung

Das liegt auch an der geänderten Stimmverteilung: Wie die Stadtverwaltung auf Anfrage in einer Pressemitteilung erklärt, spricht die bisher geltende Satzung aus dem Jahr 1986 jedem der vier Gesellschafter zwei Stimmen zu. Laut dem Entwurf der neuen Satzung, der dem Kurier vorliegt, hängt die Stimmenzahl künftig von der Höhe des Gesellschaftsanteils ab. Bund und Freistaat sind mit jeweils 73 800 Euro beteiligt, Bayreuth mit 32 800 Euro, die „Freunde“ mit 24 600 Euro.

Das Ergebnis der gestrigen Debatte, die rund eine Stunde gedauert haben soll, fasste der städtische Pressesprecher Joachim Oppold am Abend in einer Pressemitteilung zusammen: Mit deutlicher Mehrheit hätten sich die Ausschussmitglieder gegen eine Zustimmung zum Satzungsentwurf ausgesprochen – und für erneute Verhandlungen der Stadt mit den anderen Gesellschaftern.

Wie der Kurier erfuhr, hatte die Stadtverwaltung den Ausschussmitgliedern ursprünglich empfohlen, dem vorgeschlagenen Entwurf zuzustimmen. „Aufgrund der klaren Positionierung der übrigen Gesellschafter ist eine Änderung nicht mehr zu erwarten“, heißt es im Beschlussvorschlag. Am Montagmorgen wurde dieser Beschlussvorschlag offenbar vor allem auf Druck Merk-Erbes geändert.Die Bayreuther Oberbürgermeisterin gerät in dieser Angelegenheit zunehmend unter Druck.

Brigitte Merk-Erbe vertritt die Stadt in den Gremien der BF GmbH und ist zugleich (durch ihr Amt als Oberbürgermeisterin) Geschäftsführerin der Richard-Wagner-Stiftung – diese ist Eigentümerin des Festspielhauses und entscheidet laut eigener Satzung über die Festspielleitung. Faktisch entscheidet darüber aber die BF GmbH, indem sie das Festspielhaus bis 2040 von der Stiftung mietet (der Mietvertrag bis 2040 ist zwar beschlossen, aber von der Stiftung noch nicht unterschrieben) und ihre Geschäftsführer per Gesellschafterbeschluss berufen und abberufen kann – ohne Mitsprache der Stiftung, wie die neue GmbH-Satzung festlegt.

OB im Interessenkonflikt

Für Merk-Erbe bedeutet dies einen Interessenkonflikt: Trägt sie Mietvertrag und neue GmbH-Satzung mit, handelt sie im Sinne der Festspiele GmbH, muss aber aus den Reihen der Stiftung wegen Verstoßes gegen die Stiftungssatzung mit einer Strafanzeige rechnen – wegen Verdachts der Untreue. So heißt es aus Kreisen der Stifter. Handelt sie im Sinne der Stiftungssatzung, verärgert sie die Vertreter von Bund, Freistaat und der Gesellschaft der Freunde in den Gremien der BF-GmbH und gefährdet die Sanierung des Festspielhauses. So heißt es aus Hügel-Kreisen.

Inwieweit sie selbst die neue GmbH-Satzung mit der Satzung der Richard-Wagner-Stiftung für vereinbar hält und wie sie den drohenden Machtverlust Bayreuths in den Festspiel-Gremien beurteilt – dazu wollte Merk-Erbe gestern keine Stellungnahme abgeben.

Auch Regierungspräsident Wilhelm Wenning, der dem Vorstand der Richard-Wagner-Stiftung vorsitzt und zugleich in der Regierung von Oberfranken für die Stiftungsaufsicht zuständig ist, wollte nicht Stellung zu den Änderungen in der GmbH-Satzung beziehen – dem Vorstand seien die geplanten Änderungen bekannt, das Verfahren sei jedoch noch nicht abgeschlossen.

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa äußerte sich jedoch Toni Schmid, Ministerialdirigent im bayerischen Kunstministerium, der dem BF-Verwaltungsrat sowie dem Stiftungsrat der Richard-Wagner-Stiftung vorsitzt. Der neue Satzungsentwurf sei erst Anfang November in einer Sitzung Thema, sagte er. „Wir wollen abwarten, was dabei herauskommt.“

Bilder