In dieser Erklärung steckte der unterschwellige Vorwurf, die 21-Jährige sei möglicherweise absichtlich aufgefahren. Auf eine entsprechende Frage des Richters gab sie zwar zu, zu, dass sie als Fahranfängerin schon einmal wegen überhöhten Tempos innerorts Punkte auf dem Konto gehabt habe. Keinesfalls aber sei sie absichtlich auf das Auto des Angeklagten aufgefahren: "Ich konnte nicht mehr verhindern, dass es zu dem Zusammenstoß kommt." Und überhaupt: Ihr erst zwei Jahre altes Auto habe ihr Vater mitfinanziert.
Polizist sagt zu eindeutiger Bremsspur aus
Mit Hilfe der Aussage eines Polizisten war der unterschwellige Vorwurf gegen die 21-Jährige schnell ausgeräumt. Der Beamte berichtete, am Unfallort seien Bremsspuren festgestellt worden, die eindeutig zu dem Auto des Angeklagten hinführten.
Daraufhin modifizierte der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers seine Aussage: Er habe zwar keinen Unfall provozieren wollen. Aber er habe sich tatsächlich geärgert und "etwas stärker gebremst". Der Angeklagte: "Ja, ich war sauer und heute tut mir das leid."
Der Staatsanwalt bewertete das Verhalten nunmehr als fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, als Nötigung und als Körperverletzung. Als Strafe hielt er 90 Tagessätze zu je 20 Euro für angemessen und den Entzug der Fahrerlaubnis mitsamt einer halbjährigen Sperre.
Der Verteidiger plädierte anders: Straßenverkehrsgefährdung sei nicht nachgewiesen, deshalb seien 50 Tagessätze angemessen. Entzug der Fahrerlaubnis müsse nicht sein.
Richter Käsbohrer glaubte an eine "Verkettung unglücklicher Umstände". Dass der Angeklagte den Unfall nicht absichtlich herbeiführen habe wollen. Deshalb kam er nur zu einer Verurteilung wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung. Er verhängte 70 Tagessätze zu je 20 Euro und ordnete ein dreimonatiges Fahrverbot an.