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Zwei Jahre und drei Monate Haft für süchtigen Dealer aus Weidenberg Familienglück fällt der Droge zum Opfer

Von Michael Weiser
 Foto: red

Manchmal dient ein Urteil auch dem Schutz des Angeklagten. Dem Schutz vor sich selbst. Das machte Richter Michael Eckstein einem 41-Jährigen klar, dem zur Last gelegt worden war, sechsmal Crystal Speed verkauft zu haben. „Das Wichtigste ist, dass Sie von den Drogen wegkommen“, sagte Eckstein laut und eindringlich zu dem Familienvater. „Es liegt nun an Ihnen, zu beweisen, dass Sie es ernst meinen. Wir haben Ihnen einen gewissen Weg aufgezeigt. Sie müssen was tun.“

 
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Zwei Jahre und drei Monate – in diesem Strafmaß sieht Eckstein die beste Möglichkeit, dem Drogensüchtigen den Weg zurück in ein relativ normales Leben zu bahnen. In den ersten drei Monaten solle der gelernte Maurer sich um einen Therapieplatz bemühen, danach könne er den Entzug beginnen. Der heute 41-jährige Angeklagte blickt auf eine lange Drogenkarriere zurück. Seit Ende der 90er Jahre konsumierte er Drogen, immer wieder versuchte er, seinen Konsum übers Dealen zu finanzieren. Zu Beginn des vergangenen Jahres soll er erneut mehrmals Crystal verkauft haben, wiederum, um seine eigene Sucht zu finanzieren. Insgesamt 6500 Euro soll er mit dem Rauschgift umgesetzt haben. Der Droge opferte er auch sein Familienglück. Der Angeklagte gab an, seit einem Vierteljahr sauber zu sein.

Den Stoff hatte er von einem Mann aus Mehlmeisel bezogen, den ein Zeuge als zerfressen von Drogen schilderte: „Das ist ein aggressiver, geisteskranker Mensch, der sich das Hirn weggeschnupft hat.“ Der Zeuge hatte dem Dealer als Fahrer zugearbeitet, gab aber an, erst spät von den Drogengeschäften erfahren zu haben und dann von dem Mehlmeisler Lieferanten eingeschüchtert worden zu sein.

Welche Mengen genau der 41-jährige Angeklagte von seinem Lieferanten erhalten hatte, auch, wie viel davon für den Eigenkonsum bestimmt gewesen war, konnte in der Verhandlung vor der Strafkammer des Landgerichts nicht eindeutig geklärt werden. Schließlich waren durch Zeugenaussagen auch nur vier Verkäufe zu belegen. Staatsanwalt Mathias Burkhardt forderte daraufhin zwei Jahre und acht Monate – auch eingedenk der zahlreichen Vorstrafen wegen Drogenvergehen – , Verteidiger Jochen Kaller plädierte auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Der Angeklagte sei willens, seine Sucht zu überwinden und sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Eine Bewährung sah das Gericht aber wegen der langen Drogenkarriere als nicht ausreichend an. Eng könnte es noch für den Zeugen werden. Seine harmlose Aussage vor Gericht unterschied sich auffällig von dem, was er zuvor der Polizei mitgeteilt hatte. Dort hatte er angegeben, er habe sich beim Rauschgifthandel von dem Mehlmeisler Lieferanten etwas dazuverdienen wollen und auch bei den Beschaffungsfahrten in der Tschechischen Republik dabeigewesen zu sein.

Der Lieferant selbst hatte bei der Polizei den Weidenberger noch belastet, als Zeuge im Prozess gestern schwieg er. Seine Verhandlung steht Mitte August an: Dann wird es nicht mehr um einzelne Verkäufe von Rauschgift gehen, sondern um ein regelrechtes Drogennetzwerk. Die Polizei hatte sogar die Telefongespräche des Mehlmeislers abgehört, die Ergebnisse der Überwachung lassen auf einen schwunghaften Handel schließen.

Symbolbild: pa

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