Schnell stand fest, dass es bei der Güteverhandlung keine Einigung gibt. Zu unterschiedlich waren die Vorstellungen der beiden Parteien. „Unser Mandant hat klar gemacht, dass er eigentlich nicht an einem Vergleich interessiert ist“, sagt Rechtsanwalt Matthias Rupprecht, der den EHC vertrat. „Aber vielleicht können wir unseren Mandaten zu einer Zahlung von 5000 Euro bewegen.“