Fall Wolsch geht in die nächste Runde

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Sebastian Wolsch pocht weiter auf die Zahlung einer Abfindung. Der fristlos gekündigte Verteidiger des EHC Bayreuth wird sich ein weiteres Mal mit seinem ehemaligen Arbeitgeber vor Gericht treffen. Foto: Peter Kolb Foto: red

Seit Dezember 2015 schwelt zwischen DEL2-Aufsteiger EHC Bayreuth und dem fristlos gekündigten Verteidiger Sebastian Wolsch ein Streit – und er geht auch nach dem ersten Termin vor dem Arbeitsgericht weiter. Nach vier Minuten war die Verhandlung am Donnerstagnachmittag wieder beendet.

 
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Schnell stand fest, dass es bei der Güteverhandlung keine Einigung gibt. Zu unterschiedlich waren die Vorstellungen der beiden Parteien. „Unser Mandant hat klar gemacht, dass er eigentlich nicht an einem Vergleich interessiert ist“, sagt Rechtsanwalt Matthias Rupprecht, der den EHC vertrat. „Aber vielleicht können wir unseren Mandaten zu einer Zahlung von 5000 Euro bewegen.“

Für Sebastian Wolsch – da sein Anwalt erkrankt war, kam er allein zum Gerichtstermin – zu wenig. Er schätzt den Wert seines noch bis 2018 laufenden Vertrages bei den Tigers auf etwa 25.000 Euro. Da er mittlerweile einen schlechter dotierten Jahresvertrag beim Oberligisten EV Regensburg unterschrieben hat, strebt er für die kommende Saison die Zahlung des Differenzbetrages zum Gehalt an, das er beim EHC verdient hätte. Für die Spielzeit 2017/18 pocht er auf eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro. „Meine fristlose Kündigung durch den EHC ist unbegründet“, sagt Wolsch. „Deswegen steht mir aus meiner Sicht noch eine Entschädigung zu.“

Streit mit dem Trainer

In der abgelaufenen Saison hatte sich Wolsch mit EHC-Trainer Sergej Waßmiller überworfen und wurde suspendiert. Wolsch erklärte sich mit einer Abfindung für die Restsaison 2015/16 einverstanden und wechselte zum EV Weiden. Der bis Ende der Spielzeit 2017/18 gültige Vertrag wurde unterbrochen, jedoch nicht aufgelöst.

Nach der vergangenen Saison bot der Verteidiger nach eigener Aussage dem EHC an, den Vertrag gegen die Zahlung einer Abfindung in Höhe von 10 000 Euro aufzulösen. Der Verein ließ die Frist für dieses Angebot verstreichen, stattdessen erhielt Wolsch per Post eine fristlose Kündigung.

Angebot gilt nicht mehr

Vor Gericht machte der 32-Jährige deutlich, dass das 10 000-Euro-Angebot nun keinen Bestand mehr habe. Dafür sei in den vergangenen Monaten zu viel passiert. So habe „die Frau des EHC-Vorsitzenden versucht, mich bei meinem neuen Arbeitgeber madig zu machen“. Unter anderem habe sie den Spielerpass des Verteidigers sperren lassen wollen.

EHC-Vorsitzender Matthias Wendel nahm nicht an dem Gütetermin teil, erklärte aber auf Kurier-Nachfrage: „Für eine außergerichtliche Einigung fehlt die Grundlage. Weiter will ich mich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht äußern.“

Wolsch reagierte verwundert auf den ergebnislos verlaufenen ersten Gerichtstermin: „Warum ist der EHC nicht daran interessiert, die Sache möglichst schnell zu beenden? Jetzt zieht sich alles bis weit in die neue Saison hinein hin.“ Eine endgültige Entscheidung im Fall Wolsch gegen den EHC wird am 1. Dezember fallen, auf diesen Termin ist die Verhandlung vor dem Kammergericht angesetzt. „Ich werde jetzt das Gericht über meine Abfindung entscheiden lassen“, sagt Wolsch.

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