Fall Peggy: Ulvi K. fordert Millionen

Ihr Mörder ist immer noch nicht gefunden: Peggy aus Lichtenberg im Alter von neun Jahren. Foto: dpa Foto: red

Der im Mordfall Peggy zunächst erst verurteilte und dann freigesprochene Ulvi K. stellt eine eine Schadenersatzforderung „in Millionenhöhe“ an den Freistaat Bayern. Über seine Anwälte und seine Betreuerin Gudrun Rödel ließ der geistig behinderte 39-Jährige in Kassel eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat ankündigen.

 
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Die neun Jahre alte Peggy aus Lichtenberg war 2001 auf dem Rückweg von der Schule verschwunden. Erst im Juli dieses Jahres wurde in einem Waldstück nahe ihrem Heimatort im benachbarten Thüringen zufällig ihr Skelett entdeckt. 2004 wurde der Gastwirtssohn Ulvi K. rechtskräftig wegen Mordes verurteilt, zehn Jahre später dann in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen: aus Mangel an Beweisen. Bis heute gibt es keinen dringend Tatverdächtigen, die Spur zu dem NSU-Extremisten Uwe Böhnhardt, deren DNA bei der Leiche Peggys gefunden wurde, wird derzeit noch geprüft.

"Billigend in Kauf genommen"

Ulvis Betreuerin warf dem damaligen bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) vor, während der Ermittlungen durch Druck auf die Polizei „billigend in Kauf genommen“ zu haben, dass ein Unschuldiger verurteilt wurde. Rechtsanwältin Hanna Henning sagte, es gehe um die „endgültige Rehabilitation“ ihres Mandanten. Außer dem widerlegten Mordvorwurf solle auch der Vorwurf sexueller Übergriffe auf Kinder ausgeräumt werden. Die Millionenforderung begründete Henning damit, dass ihr Mandant „einiges erlitten“ habe.

K. hatte seine Haftstrafe wegen Mordes nie angetreten. Er befand sich wegen sexueller Übergriffe auf Kinder seit 2001 in der geschlossenen Psychiatrie, wo er 2015 entlassen wurde.

22 Missbrauchsfälle

Bis Mitte 2002 hatten die Ermittler der Peggy-Sonderkommissionen 22 Missbrauchsfälle an 15 Kindern gezählt. K. hatte sie alle gestanden, in Vernehmungen der Kinder wurden diese teils bestätigt. Auch einen schweren Missbrauch an Peggy fünf Tage vor ihrem Verschwinden hatte er gestanden – später aber das Schlimmste widerrufen. Er hatte auch gestanden, aus Angst vor Entdeckung das Mädchen getötet zu haben. Zuvor hatte er andere sexuelle Übergriffe auf Peggy gestanden. K. war einschlägig bekannt.

Aktenkundig wurde Ulvi K. mit exhibitionistischen Handlungen vor Kindern bereits 1992, mit 14 Jahren. Bei seiner Festnahme 2001 sagte seine Mutter, sie habe ihm bereits einen Platz im Bezirkskrankenhaus besorgt. Eine Gutachterin kam damals zu dem Schluss, K. sei „erheblich“ beeinträchtigt, es liege „jedoch nicht eine vollständige Aufhebung der Steuerungsfähigkeit vor“. ott/afp

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