Robert E., der Eigentümer des Hauses, war einst selbst auf der Liste der Verdächtigen im Fall Peggy – „obwohl ich nachweislich gar nicht in Lichtenberg war, als sie verschwunden ist“, sagt er. Schon lange bevor Peggys Leiche in einem Wald bei Nordhalben gefunden wurde, stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Nach dem „Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen“ ist dies Voraussetzung dafür, dass er für die Folgen der Durchsuchungsaktion entschädigt wird. Dazu kam ein Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth, wonach Robert E. der entstandene Schaden zu ersetzen ist. So weit ist alles in Ordnung – nur passiert ist eben noch gar nichts.