2013 lässt die Staatsanwaltschaft ein Haus in Lichtenberg aufgraben – Spuren noch sichtbar Fall Peggy: Immer noch eine Baustelle

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An diesem Haus in Lichtenberg wurde nach Hohlräumen gegraben. Foto: Dankbar Foto: red

Im Hinterhof eines Hauses am Lichtenberger Marktplatz haben im April 2013 Bauarbeiter im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth nach der verschwundenen Peggy Knobloch gegraben. Seit Anfang Juli dieses Jahres steht fest, dass sie nie dort gewesen ist. Trotzdem ist der durch die Suchaktion verursachte Schaden immer noch nicht behoben.

 
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Robert E., der Eigentümer des Hauses, war einst selbst auf der Liste der Verdächtigen im Fall Peggy – „obwohl ich nachweislich gar nicht in Lichtenberg war, als sie verschwunden ist“, sagt er. Schon lange bevor Peggys Leiche in einem Wald bei Nordhalben gefunden wurde, stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Nach dem „Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen“ ist dies Voraussetzung dafür, dass er für die Folgen der Durchsuchungsaktion entschädigt wird. Dazu kam ein Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth, wonach Robert E. der entstandene Schaden zu ersetzen ist. So weit ist alles in Ordnung – nur passiert ist eben noch gar nichts.

Dass der Schaden beträchtlich ist, steht außer Zweifel. Robert E. beziffert ihn auf über 23 000 Euro. Der von der Straße einsehbare Hof ist nur ein Teil des Problems. Hier haben die Ermittler das gesamte Pflaster abtragen und wegfahren lassen, um nach Hohlräumen zu suchen, in denen man eine Leiche verstecken könnte.

Steine mühsam zusammengesucht

Die Pflastersteine hatte sich Robert E. zuvor über die Jahre mühsam aus der gesamten Gegend zusammengesucht, weil er sich die Optik gebrauchter Steine wünschte.

Ein beträchtlicher Teil der Steine ist später von dem ungeschützten Lagerplatz gestohlen worden. Der Rest liegt als ungeordneter Haufen auf dem Hof. „Die Behörden haben mir einen Stundenlohn von 23 Euro angeboten, wenn ich die Steine selbst wieder verlege,“ berichtet Robert E. Doch als inzwischen 70-Jähriger habe er nicht mehr die Kraft für solche Arbeiten. Robert E. hat noch ein anderes Handicap: Da er 2007 wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde und drei Jahre Gefängnisstrafe absitzen musste, kann er seine Forderungen nicht laut und öffentlich anbringen. Auch dies scheint dem Tempo des Entschädigungsverfahrens nicht eben zuträglich.

Robert E. ist heute ein Mensch, der vor allem zufrieden gelassen werden möchte. In das Haus am Lichtenberger Markplatz, das der ehemalige Nürnberger schon 1993 erworben hat, ist ein großer Teil seiner Lebensenergie geflossen. Wo er kann, hat sich Robert E. selbst geholfen: Viele der Löcher, die die Handwerker im April 2013 in die Wände gebohrt hatten, um nach möglichen Hohlräumen zu fahnden, hat er wieder verschlossen. Wenn es schlecht kommt, geht er jedoch auf den vierten Winter ohne eine vernünftige Heizung zu. Der Grund dafür sind die Grabungsarbeiten der Staatsanwaltschaft im Keller des historischen Gebäudes. Dort wurden die Öltanks abgebaut und der Estrich abgetragen, um an etwaige alte Hohlräume unter dem Haus zu kommen. „Dabei habe ich den Estrich schon 1993 gelegt“, sagt Robert E. – acht Jahre bevor Peggy Knobloch verschwunden ist. Weil er seitdem nicht mehr richtig heizen kann, seien auch in den oberen Geschossen Leitungen eingefroren und zerstört worden.

Später in Rechnung stellen

Das macht auch Bayreuths Leitenden Oberstaatsanwalt Herbert Potzel betroffen. Üblicherweise sei es so, dass von Durchsuchungen betroffene Eigentümer die Schäden erst einmal selbst beheben ließen und später in Rechnung stellten, erläutert er. Wer nicht so viel Geld vorstrecken kann, hat offenkundig ein Problem. In jedem Fall aber müssen Betroffene Gutachten und Kostenschätzungen vorlegen.

Letztlich wird bei der Generalstaatsanwaltschaft über die konkrete Entschädigungssumme entschieden. Ein Sprecher der für den Lichtenberger Fall zuständigen Behörde in Bamberg teilte auf Anfrage mit, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. Es seien noch Nacherhebungen nötig und es müssten weitere Unterlagen beigezogen werden. Konkret: Über die Höhe der Entschädigung wird noch gefeilscht.

Robert E. hingegen hat den Eindruck gewonnen, dass in Bamberg die Schreiben seiner Anwältin nicht einmal richtig gelesen werden. Viele der Einwendungen sind ihm unverständlich. Mit Blick auf sein Alter hegt Robert E. einen ganz anderen Verdacht: „Ich glaube, die setzen einfach auf die biologische Lösung.“

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